Rat will zwei Windräder im Schwarzbruch

Mettlach · Der Gemeinderat von Mettlach hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für den Bau von zwei Windkraftanlagen mit je 200 Metern Gesamthöhe auf einer Waldfläche im Bereich Schwarzbruch nahe Orscholz.

Der Mettlacher Gemeinderat stellte mit großer Mehrheit das so genannte Einvernehmen zu einem entsprechenden Bauantrag der Firma Abowind her, den diesen beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht hatte.

Gegen die Herstellung des Einvernehmens stimmten die Vertreter der Freien Bürger Mettlach (FBM) und der Linken. Sie monierten, dass der Antrag von Abowind im Rahmen eines so genannten BImsch-Verfahrens (BImsch steht für "Bundes-Immissionsschutzgesetz") gegen die getroffenen Absprachen zwischen Gemeinde und Windkraft-Projektierer Abowind verstoße. Darin sei festgelegt gewesen, dass die Gemeinde zunächst ein formelles Verfahren zur Änderung ihrer Flächennutzungspläne (FNP) sowie der Bebauungspläne (B-Plan) für zuvor festgelegte potenzielle Windkraft-Standorte abschließt, ehe dort Windräder gebaut werden. Diese beiden Planänderungsverfahren sind indes noch nicht abgeschlossen. Die Kritiker argumentieren, mit einer Zustimmung zu dem Bauantrag gäben die Gemeinde und auch Bürgermeister Carsten Wiemann das selbst postulierte Ziel auf, in Sachen Windkraft die Planungshoheit so lange wie möglich in der Hand zu halten.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung entspricht der jetzt vorliegende Bauantrag jedoch exakt den Vorgaben, die die Gemeinde durch die Änderung ihrer Flächennutzungs- und Bebauungspläne gesteckt hat: Die beiden Windräder sollen auf einer jener Flächen errichtet werden, die als so genannte Konzentrationszone für Windenergie und somit als geeigneter Windkraft-Standort ausgewiesen wurden (die zweite Konzentrationszone befindet sich nahe Weiten).

Auch den in den Bebauungsplänen formulierten Zielen würde entsprochen: Die Größe der Anlagen sowie ihr Abstand zu den umliegenden Ortschaften und Einzelgehöften orientiere sich an den Vorgaben des B-Plans. Zudem würden nach diesem Antrag nur zwei statt der eigentlich dort möglichen drei Windräder gebaut. Zwar sei es korrekt, dass die beiden Planänderungsverfahren formell noch nicht abgeschlossen seien. "Allerdings hat die derzeit angestrengte Änderung des Flächennutzungsplanes spätestens aufgrund des Beschlusses vom 17. Oktober 2012 eine gewissen Planungsreife erlangt", so Verwaltung.
Zustimmung empfohlen



An diesem Tag hatte der Gemeinderat den grundlegenden Beschluss gefasst, die Fläche im Schwarzbruch als möglichen Windkraft-Standort auszuweisen. Bürgermeister Carsten Wiemann sagte in der Ratssitzung: "Wenn Sie das Einvernehmen nicht herstellen wollen, müssen Sie es gut begründen." Dem Bauantrag von Abowind lasse sich formal lediglich entgegenhalten, dass das Verfahren zur Änderung des B-Planes noch nicht abgeschlossen sei. Allerdings halte der Bauantrag die Vorgaben eben dieses B-Planes ein. Wenn der Rat das Einvernehmen nicht herstelle, könne diese Entscheidung durch die Genehmigungsbehörde gekippt werden und der Bauantrag doch genehmigt werden. Aus diesem Grunde empfehle er dem Rat die Zustimmung.

Das sahen die Windkraft-Kritiker der Freien Bürger Mettlach anders: Ihr Fraktionsvorsitzender Joachim Badelt äußerte die Mutmaßung, die Abweichung vom eigentlichen vorgesehenen Verfahrensweg geschehe auch deshalb, weil es der Gemeinde finanziell zu Gute komme. "Die Standorte für die vorgesehenen Anlagen befinden sich auf Gelände der Gemeinde. Die Gemeinde bekommt 15 000 Euro pro Windrad, sobald mit dessen Bau begonnen wird." Zudem komme die Gemeinde so früher in den Genuss der Pachtzahlungen, die mit vertraglich vereinbart worden seien - nach Angaben von Bürgermeister Wiemann 72 000 Euro pro Jahr und Anlage über einen Zeitraum von zehn Jahren, danach soll die Pacht noch höher ausfallen.

Das ließ der CDU-Fraktionschef Bernhard Schneider nicht als Argument gelten: "Wenn wir uns nun dafür einsetzen, dass der Bürger nicht mit noch höheren Gebühren und Abgaben belastet wird, dann bekommen wir das von den FBM vorgehalten - obwohl sie genau dies beständig fordern."

Trotz der Zustimmung des Rates zum Bauantrag deuten sich im weiteren Genehmigungsverfahren Widerstände gegen den Bau der beiden Windräder an: Die Gemeinde Perl, an deren Gebiet der Standort im Schwarzbruch grenzt, hatte schon vor längerem angekündigt, sich gegen das Vorhaben zu wehren. Die geplanten Windräder liegen deutlich näher an den Perler Ortsteilen Kesslingen und Oberleuken (rund 1500 Meter) als an den Mettlacher Orten Orscholz (1800 Meter), Tünsdorf (2000 Meter). Insbesondere Oberleuken wäre dann "von Windrädern regelrecht umzingelt", bemerkte der CDU-Fraktionschef im Perler Gemeinderat, Ernst-Rudolf Ollinger, am Rande der Mettlacher Ratssitzung. Die FBM hatten zwei getrennte Anträge eingereicht, die sich auf die Konzentrationszone im Schwarzbruch bezogen. Der erste Antrag forderte, die Fläche komplett als möglichen Windkraft-Standort aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Nach Ansicht von FBM-Sprecher Joachim Badelt handelt es sich bei den geplanten zwei Rädern nicht um einen Windpark. Die Räder müssten als Einzelanlagen betrachtet werden. Insofern entspreche deren Bau nicht dem Sinn einer Konzentrationszone, in der Windräder gebündelt errichtet werden sollen. Badelt: "Wir haben im Zuge des Flächennutzungsplan-Verfahrens mögliche Standorte herausgenommen, die deutlich größer waren als der Schwarzbruch. Ebenso fielen Standorte weg, an den ebenfalls nur zwei Anlagen vorgesehen waren."

Würde dies nun gerade für den Standort Schwarzbruch gestattet, sei dies widersinnig und widerspreche den Zielen der Gemeinde, Windkraft örtlich zu bündeln und planerisch enge Grenzen dafür abzustecken. Badelt: "Wenn wir heute dem Bauantrag zustimmen, geben wir die Planungshoheit aus der Hand." In einem zweiten Antrag forderte die FBM, in dem Bebauungsplan für die Konzentrationszone Schwarzbruch eine Höhenbegrenzung auf 125 Metern Gesamt-Anlagenhöhe festzusetzen. Badelt: "Das entspricht der Höhe der bestehenden Anlagen auf dem Kewelsberg." Bislang ist laut B-Plan die Errichtung von bis zu 200 Meter hohen Rädern möglich - was jetzt von Abowind auch beantragt wurde.
Rat lehnt beide Anträge ab

Bürgermeister Carsten Wiemann wies darauf hin, dass im Falle einer solchen Begrenzung der Wald in der Umgebung möglicher neuer Windräder komplett abgeholzt werden müsste - eine solch niedrige Höhe würde keinen Bau eines Windrades auf einer Waldfläche, wie sie im Schwarzbruch besteht, mehr gestatten. Auch gegen die geforderte Herausnahme des Areals aus dem Flächennutzungsplan wehrte sich der Verwaltungschef: Sollte dies geschehen, müsste das komplette Verfahren zur FNP-Aufstellung komplett neu aufgerollt werden, "alle möglichen Standorte kämen erneut auf den Prüfstand".

Wiemann wies darauf hin, dass die Gemeinde sich in ihren bisherigen Planungen auf die Standorte im Schwarzbruch und bei Weiten (sowie einen bereits bestehenden auf dem Kewelsberg) festgelegt habe. In den Bebauungsplänen seien Mindestabstände und Gesamthöhen der Anlagen genau festgelegt. Zudem habe die Gemeinde auf Basis dieser Festlegungen ein Interesse-Bekundungsverfahren mit potenziellen Windkraft-Projektierern eingeläutet. Als Konsequenz dieses Verfahrens sei ein Nutzungs-Vertrag mit der Firma Abowind geschlossen worden. Wenn der Gemeinderat nun einem der beiden FBM-Anträge stattgebe, würde dadurch das ganze bisherige Planungsverfahren in Frage gestellt, die bisher bestehende Rechtssicherheit sei aufgehoben. Aus diesem Grunde, und um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, müsse er im Falle einer Zustimmung Widerspruch gegen den Beschluss des Rates einlegen und diesen der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorlegen, kündigte Wiemann vor der Abstimmung an. Dies wird jedoch nicht erforderlich sein: Der Rat lehnte mit deutlicher Mehrheit beide Anträge ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort