Rat fasst Beschlüsse zu Baugebiet noch einmal

Mettlach · Der Gemeinderat von Mettlach hat am Mittwoch mehrere Beschlüsse aus dem eigentlich abgeschlossenen Planungsverfahren für das Neubaugebiet „Ober den hohen Felsen“ in Mettlach-Keuchingen neu gefasst, um damit für den Fall einer juristischen Anfechtung des Planungsverfahrens Rechtssicherheit zu haben.

Ein von der Gemeinde um Rat gefragter Rechtsanwalt hatte zu diesem Schritt geraten, da sich bei der ersten Beschlussfassung Ratsmitglieder und auch der damalige Bürgermeister Carsten Wiemann (SPD ) als Sitzungsleiter beteiligt hatten, obwohl sie selbst oder unmittelbare Verwandte zu diesem Zeitpunkt Interesse an einem Grundstück in dem neuen Baugebiet bekundet hatten. Das könnte, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Peter Nilles, möglicherweise vor Gericht als Verstoß gegen Rechtsvorschriften interpretiert werden, die besagen, dass ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Räte und Amtsräger nicht an Entscheidungen mitwirken dürfen, von denen sie einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil hätten. Die mögliche Folge könnte sein, dass die planungsrechtlichen Beschlüsse zu dem neuen Wohngebiet vom Gericht für unwirksam erklärt und aufgehoben würden.

Vier erklären sich für befangen

Aus den Reihen des Rates war, wie am Mittwoch deutlich wurde, neben dem früheren SPD-Fraktionschef Markus Rausch auch das CDU-Ratsmitglied Willi Walter betroffen. Er erklärte sich nun als befangen und nahm nicht an der Abstimmung teil, ebenso wie die CDU-Ratsmitglieder Ursula Graf-Rummel und Gisbert Schreiner. Markus Rausch sagte am Mittwoch: "Auch wenn ich das anders sehe, erkläre ich mich zu Wahrung der Rechtssicherheit vorsorglich für befangen." Der erste Beigeordnete der Gemeinde, Bernhard Schneider, erklärte, dass die Ehefrau von Willi Walter im September 2015 gegenüber der Gemeinde ihr Interesse an einem Grundstück im neuen Baugebiet bekundet hatte. Zu diesem Zeitpunkt stand der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, wodurch dieser rechtskräftig wurde, noch aus, er wurde erst im Dezember 2015 gefasst.

Allerdings sei die Mitwirkung von Walter an diesem Beschluss sowie den vorhergehenden nicht Gegenstand der anwaltlichen Prüfung gewesen, sagte Schneider. Im Mai 2015 hatte der Gemeinderat die Planungsverfahren zum Bebauungsplan für "Ober den hohen felsen" sowie zur ebenfalls notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits Markus Rausch und Ex-Bürgermeister Wiemann als Interessenten für ein Baugrundstück in dem Gebiet gemeldet. Sitzungsleiter Schneider bestätigte die Angaben aus dem SZ-Bericht vom Mittwoch, wonach beide im Dezember 2014 auf einen Aufruf der Gemeinde hin eine erste Interessensbekundung abgegeben hatten, die sie im Juni 2015 wiederholten. Allerdings widersprach er einer anderen Passage im SZ-Bericht: "Falsch ist, dass es zu Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot gekommen sei." Der Rechtsbeistand habe in seiner Untersuchung lediglich darauf hingewiesen, dass die Mitwirkung von Rausch und Wiemann im Falle eines juristischen Verfahrens so ausgelegt werden könnte. "Es steht nicht sicher fest, ob die Befangenheit gegeben war."

Gerichtsverfahren denkbar

Die Gemeinde wolle dennoch größtmögliche Rechtssicherheit für das Planungsverfahren, darum habe sie ihn um eine Stellungnahme ersucht, erklärte Rechtsanwalt Nilles am Mittwoch. Denn es sei möglich, dass das Planungsverfahren für "Ober den hohen Felsen" im Zuge eines Normenkontrollverfahrens juristisch angefochten werde, erklärte der Anwalt. "Ein betroffener Grundstückseigentümer hat im Rahmen der Offenlegung Einwendungen gemacht und sich dabei anwaltlich vertreten lassen", sagte Nilles. Das lege die Vermutung nahe, dass der Betreffende bereit sei, mit seinen Einwendungen vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Nilles: "Das Verfahren sollte auf jeden Fall rechtssicher sein, darum habe ich der Gemeinde empfohlen, die Beschlüsse neu fassen zu lassen." Wenn "irgendwie die Möglichkeit besteht", dass jemand, der an einer Abstimmung beteiligt war, befangen war, könnte es sich um einen Verfahrensfehler handeln, sagte Nilles. Der Rat schloss sich seiner Empfehlung an und fasst sechs Beschlüsse aus dem Planungsverfahren, die Nilles im Rahmen seiner Prüfung vorgeschlagen hatte, mit großer Mehrheit neu (siehe separaten Text). Neben der juristischen gab es in der Ratssitzung auch eine politische Diskussion um das Planungsverfahren für das Neubaugebiet in Keuchingen. Im Kern ging es um die Frage, ob nicht das Verfahren in Gänze neu aufgerollt werden müsse. Nach Überzeugung von Anwalt Peter Nilles genüge es, wenn der Rat die Entscheidungen zur Annahme der Entwürfe von Flächennutzungs- und Bebauungsplan, die Abwägung der von Bürgern und Behörden vorgebrachten Einwände gegen diese Planänderungen sowie den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die finale Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans neu fasst. Die sonstigen im planungsrechtlichen Verfahren vorgesehenen Schritte, nämlich die Offenlegung der Pläne, die Möglichkeit zur Einreichung von Einwänden sowie die Abwägung der selben müssten nicht noch einmal erfolgen.

Das sah Joachim Badelt von den Freien Bürgern Mettlach (FBM) anders: "Eine saubere Lösung wäre nicht, dass wir alle hier die Hand heben und das noch mal durchwinken." Er wies darauf hin, dass es zu der Erschließung des Baugebietes in Keuchingen auch viele kritische Stimmen gebe. Nicht zuletzt deshalb liege auch ein Normenkontrollverfahren im Bereich des Möglichen. "Wir sollten die Möglichkeit bieten, die Einwendungen nochmals vorzubringen und sie erneut abzuwägen." Alles andere hätte nach Überzeugung von Badelt "ein Geschmäckle" und trage nicht dazu bei, "das Vertrauen in die Mettlacher Politik zu stärken".

Widerspruch von der CDU

Dafür erntete er Widerspruch von CDU-Fraktionschef Michael Thieser, der Badelts Ausführungen als "starken Tobak" bewertete: "Wir haben möglicherweise einen handwerklichen Fehler gemacht, den wollen wir mit dem Beschluss heute korrigieren", sagte Thieser. Aber alle Bedenken von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (zum Beispiel Behörden oder Naturschutzverbände) seien im früheren Abwägungsverfahren aufgeführt und vom Rat auch gewürdigt worden. Anwalt Nilles sah den Vorschlag, Offenlegung und Abwägung ebenfalls zu wiederholen, ähnlich kritisch: "Wenn ich eine neue Abwägung mache, ohne dass ich inhaltlich eine andere Zielrichtung einschlage, dann verzögere ich damit das Verfahren und erreiche substanziell nichts Neues." Heiner Thul, CDU-Ratsmitglied und Mettlacher Ortsvorsteher, drängte darauf, dass der Rat die weitere Erschließung des Baugebietes endlich voranbringe - "im Interesse der jungen Familien mit Kindern in Mettlach , die dort bauen wollen und schon darauf warten, dass es endlich losgehen kann".

Keine neue Offenlegung

Ewa Tröger (Linke) indes erklärte, sie habe schon bei der ersten Beschlussfassung große Bedenken gegen die Erschließung des Baugebietes geäußert und dagegen gestimmt. Diese Bedenken seien durch die jüngsten Vorgänge bestätigt worden, so dass sie bei ihrer ablehnenden Haltung bleibe.

Dem Antrag der FBM, das Planungsverfahren mit allen Schritten nochmals in Gang zu setzen, stimmte neben den drei FBM-Mitgliedern nur Ewa Tröger zu, der Rest des Rates votierte dagegen. Genau umgekehrt dann das Stimmenverhältnis bei der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag: die entsprechenden Beschlüsse ohne erneute Auslegung und Abwägung neu zu fassen. Der Beigeordnete Schneider sagte, dass die Gemeinde nun die geänderten Flächennutzungspläne beim Land zur Genehmigung vorlegen werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort