Rat diskutiert über umstrittenes Naturschutzgebiet

Saarhölzbach · Aus Sicht der Mettlacher Verwaltung ist die Meldung des Schutzgebietes bei Saarhölzbach vor rund 15 Jahren korekt abgelaufen. Dass damals die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde, wie Kritiker monieren, sei formal zulässig.

 Der Bereich Zunkelsbruch bei Saarhölzbach soll zum „Natura 2000“-Schutzgebiet erklärt werden. Dagegen regt sich vor Ort Widerstand. Foto: Rolf Ruppenthal

Der Bereich Zunkelsbruch bei Saarhölzbach soll zum „Natura 2000“-Schutzgebiet erklärt werden. Dagegen regt sich vor Ort Widerstand. Foto: Rolf Ruppenthal

Foto: Rolf Ruppenthal

Am heutigen Mittwoch wird die geplante Ausweisung des Areals "Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch" als so genanntes "Natura 2000"-Schutzgebiet den Mettlacher Gemeinderat erneut beschäftigen: In seiner Sitzung ab 17.30 Uhr im Orscholzer Cloef-Atrium ist der Rat gehalten, eine offizielle Stellungnahme seitens der Gemeinde zur geplanten Schutzgebiets-Ausweisung abzugeben. Dass das Umweltministerium den Bereich Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch künftig in das europaweite Netz der "Natura 2000"-Schutzgebiete aufgenommen haben möchte, stößt vor Ort auf Widerspruch: Viele Landnutzer in dem betreffenden Areal, in dem es unter anderem ausgedehnte Weideflächen gibt, sehen sich in den Bewirtschaftungsmöglichkeiten für ihr Land eingeschränkt und fühlen sich faktisch durch die vom Ministerium vorgesehenen Vorgaben, wie mit den Flächen künftig umzugehen sei, enteignet.

Nutzer beklagen "Enteignung"

Eine Frage, die in der öffentlichen Kontroverse um das "Natura 2000"-Schutzgebiet wiederholt von Gegnern des Vorhabens aufgeworfen wurde: Gab es bei der Meldung der Schutzgebiete an die Europäische Union ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit , und sind die Verfahren alle rechtmäßig abgelaufen?

Meldung liegt lange zurück

Um diese Streitpunkte zu klären, muss man weit in die Vergangenheit zurückgehen, denn die entsprechenden Schritte liefen in der Zeit um die Jahrtausendwende. So weisen die Gegner der Schutzgebiets-Ausweisung darauf hin, dass das Gebiet laut den offiziellen EU-Schriftsätzen ursprünglich viel kleiner angegeben war als die jetzt vorgesehenen 153 Hektar. Tatsächlich findet sich im Amtsblatt der EU unter der Drucksache 2004/798/EU vom 7. Dezember 2004 eine Liste mit "Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeografischen Region", in der das Saarhölzbacher Gebiet mit einer Größe von 39 Hektar angegeben ist. In der Drucksache 2009/93/EG vom 12. Dezember 2008 gibt es dann eine "zweite aktualisierte Liste", in der das Gebiet wieder aufgeführt ist - diesmal dann in der Tat mit einer Größe von 152 Hektar. Später wurde nach Auskunft des heutigen Umweltministers Jost eine weitere Fläche von einem Hektar Größe in das Schutzgebiet mit hineingenommen.

Wie das Saar-Umweltministerium auf Anfrage der SZ erklärte, sei die Meldung der vorgesehenen Schutzgebiete an die EU in mehreren Tranchen erfolgt. Die ursprüngliche Meldung bezog sich auf jene Bereiche, die bereits damals als Naturschutzgebiet ausgewiesen waren - mit einer Größe von 39 Hektar. "Im Rahmen der Nachmeldungen wurde das Gebiet auf der Grundlage einschlägiger Gutachten in erweitertem Umfang nachgemeldet, insgesamt 152 Hektar", teilte Ministeriumssprecherin Sabine Schorr der SZ mit. Der deutliche Unterschied in der Größe der ausgewiesenen Schutzgebiete habe sich ergeben "durch die erforderlichen Nachmeldungen von bestimmten Lebensraumtypen". Die erste EU-Gebietsliste von 2004 enthält einen Anhang, in dem eine Reihe von Lebensraumtypen und Arten aufgelistet sind, "hinsichtlich derer nicht abschließend festgestellt werden kann, dass das Netz vollständig ist", wie es in dem Papier heißt. Dazu zählen auch einige Lebensraumtypen, die es im Saarhölzbachtal und Zunkelsbruch gibt, zum Beispiel die dort recht verbreiteten "mageren Flachland-Mähwiesen". Die EU hat also im Rahmen des "Natura 2000"-Prozesses von Beginn an auf Nachbesserungen gedrängt, um ein möglichst weitreichendes und zusammenhängendes Netz an Schutzgebieten zu erhalten.

Wie das Umweltministerium gegenüber der SZ betonte, sei die Gemeinde Mettlach sowohl bei der ersten Meldung des Schutzgebietes um das Jahr 2000 herum wie auch bei der Nachmeldung etwa drei Jahre später um Stellungnahme gebeten worden. In beiden Fällen habe die Gemeinde keine Bedenken vorgetragen. Die Gemeinde Mettlach hat gegenüber der SZ darauf hingewiesen, dass die Auswahl und Meldung der in das "Natura 2000"-Netz einzugliedernden so genannten Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung den Bundesländern obliegen habe. Weder im Jahr 2000 noch in späteren Jahren habe die Gemeinde Mettlach Flächen gemeldet. "Vielmehr hat umgekehrt das Umweltministerium im Frühjahr 2000 über seine Gebietsauswahl für die abschließende Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie informiert", erklärt der erste Beigeordnete der Gemeinde, Bernhard Schneider.

Und weiter: "Zudem handelte es sich bei diesen vom Ministerium vorgesehenen Gebieten zunächst nur um Vorschläge. Über die endgültige Festlegung hatte die EU im weiteren Verfahren zu entscheiden." Neben dem Gebiet Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch wurden damals weitere Areale gemeldet, unter anderem Leuktal, Krautfelsen und Bärenfels bei Orscholz.

Schon zu diesem Zeitpunkt habe das Ministerium darauf hingewiesen, dass, sollten Schutzgebiete später nach nationalem Recht festgesetzt werden, wie es jetzt für Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch der Fall ist, "selbstverständlich das übliche Verwaltungsverfahren mit Beteiligung aller Betroffener erfolgt". Daher habe die Meldung an die EU seinerzeit "keine präjudizierende Wirkung für später eventuell auszuweisende Naturschutzgebiete " gehabt, so Schneider. Ferner habe das Ministerium seinerzeit darauf hingewiesen, dass zwar eine Stellungnahme erbeten werde, aber die FFH-Richtlinie für die Meldung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung eine Anhörung der Betroffenen nicht vorsehe. "Das Informationsverfahren beziehungsweise die Stellungnahme diene lediglich dem Ziel, einen möglichst breiten Konsens zu erzielen." Zudem standen die Kommunen damals unter hohem Zeitdruck, es blieben ihnen lediglich drei Wochen, um sich zu den Gebietsvorschlägen zu äußern.

Fachbüro prüfte Vorschläge

Seitens der Gemeindeverwaltung Mettlach wurde damals jeweils ein Fachbüro für Landschaftsarchitektur zur Bewertung der Gebietsvorschläge hinzugezogen. "Aus kommunaler Sicht waren vorrangig die Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde zu betrachten. Zu allen vorgesehenen Meldungen war als Ergebnis festzuhalten, dass die vorgesehenen Gebietsausweisungen nicht gegen die Ziele der kommunalen Bauleit- und Landschaftsplanung widersprachen", fasst Schneider zusammen. Das habe sowohl für die Erstmeldung im Jahr 2000 als auch für die Nachmeldung im Jahr 2003 gegolten. In beiden Fällen habe der damalige Bürgermeister Manfred Zimmer dem Ministerium schriftlich mitgeteilt, dass es keine Bedenken oder Einwände seitens der Gemeinde gebe. Ohnehin sei das zunächst gemeldete Gebiet von 39 Hektar bei Saarhölzbach gar nicht Bestandteil der Stellungnahme gewesen, da es damals ohnehin schon als Naturschutzgebiet ausgewiesen war. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat es demnach seinerzeit nicht gegeben, sondern nur eine verwaltungsinterne Prüfung.

In der akuell laufenden Debatte gehe es nun um die formale Ausweisung eines Naturschutzgebietes, und hierbei seien die gemeindlichen Gremien durchaus mit eingebunden, unterstrich Schneider. Darum werde der Gemeinderat am heutigen Mittwoch über eine Stellungnahme zu der Schutzgebietsausweisung beraten.

Wie Schneider weiter mitteilte, haben sich die Ortsräte von Orscholz, Weiten und Faha mit dem geplanten Schutzgebiet Krautfelsen, Bärenfels und Leuktal befasst und keine Einwände geltend gemacht. Anders sieht es beim Gebiet Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch aus, so Schneider: Der Ortsrat Saarhölzbach "hat sich den zahlreichen Bedenken der Bürger angeschlossen und plädiert dafür, die Schutzgebietsausweisung in dieser Form, insbesondere den räumlichen Umfang betreffend, abzulehnen".

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