Untersuchungen des Bauwerkes dauern an Saarbrücke in Mettlach bleibt für Lkw gesperrt

Mettlach · Der Landesbetrieb für Straßenbau hält die Sperrung der Hängebrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorerst aufrecht. Die Untersuchungen zu den baulichen Mängeln an der Brücke sind noch nicht abgeschlossen, heißt es.

 Die Mettlacher Brücke wird weiterhin begutachtet.

Die Mettlacher Brücke wird weiterhin begutachtet.

Foto: Ruppenthal

Die Saarbrücke in Mettlach bleibt für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Das hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mitgeteilt. Als Grund nennt die Behörde die Untersuchungen des Bauwerkes, die andauern. Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Statiker und Fachfirmen seien bei der Arbeit. Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten habe bislang noch nicht abschließend geklärt werden können, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Bei den Arbeiten, die am 1. März starteten, handelte es sich laut LfS um eine „vorgeschriebene Hauptprüfung vor Ablauf der Gewährleistung der Brücke“. Dabei seien Mängel an den Trägern der Brücke festgestellt worden. Seit dem 6. März sei die Brücke für den Verkehr über 7,5 Tonnen gesperrt – eine Sicherheitsmaßnahme und laut LfS ein normaler Vorgang. Für alle anderen Fahrzeuge – Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Busse des ÖPNV sowie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge und der Busse des öffentlichen Personennahverkehrs – ist die Brücke weiter befahrbar.

Wann die Bücke für Lkw über 7,5 Tonnen freigegeben werde, stehe noch nicht fest. Laster, die aus Mettlach in Richtung Keuchingen unterwegs sind, fahren über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen. Dort geht es auf der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz führt der Weg auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176 nach Keuchingen. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gelte die Umleitung in Gegenrichtung.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr – inklusive Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar. Zudem kündigt der LfS regelmäßige Kontrollen auf der Brücke an. Diese könnten zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen.

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