Gemeinde will Bahnhof nicht mehr erwerben

Mettlach · Mettlach macht Vorkaufsrecht für den Bahnhof nicht geltend, entschied der Bauausschuss. Der Erwerb berge laut Bürgermeister Carsten Wiemann ein wirtschaftliches Risiko, das am Schluss der Steuerzahler trage.

"Die Gemeinde Mettlach wird das Vorkaufsrecht zum Erwerb des Bahnhofes nicht ausüben", sagte Bürgermeister Carsten Wiemann zur aktuellen Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Gemeinderates. Den Auftrag, den der Gemeinderat dem Verwaltungschef im Dezember des vergangenen Jahres erteilte, in die Erwerbsverhandlungen einzusteigen, ist die Verhandlungsgrundlage entzogen worden.

Dieser Beschluss basierte auf der Tatsache, dass ein privater Dritter der Gemeinde den Bahnhof im Wege der Auktion am 30. November vergangenen Jahres vor der Nase weggeschnappt hatte. Dieser erhielt zum Angebotspreis von 58 000 Euro den Zuschlag, während die Gemeinde 50 000 Euro geboten hatte. Im Vorfeld dieses Auktionsverfahrens war die Deutsche Bahn AG nicht auf die Kaufangebote der Gemeinde eingegangen, sondern hatte sich für das Versteigerungsverfahren entschieden, das von einem Berliner Auktionshaus durchgeführt wurde.

Mittlerweile, so Bürgermeister Wiemann in einer Presseerklärung, liegt der notarielle Kaufvertrag der Gemeinde vor. Raum für Verhandlungen über die konkrete Vertragsausgestaltung besteht daher nicht mehr, sondern der Einstieg in den Erwerb durch die Gemeinde ist nur noch im Wege der Vorkaufsrechtausübung möglich. Macht die Gemeinde vom Vorkaufsrecht Gebrauch, ist sie unausweichlich an den Inhalt des Notarvertrages gebunden. "Die dadurch für den jeweiligen Eigentümer gegenüber der Deutschen Bahn AG und Tochtergesellschaften begründeten Pflichten sind aber für die Gemeinde Mettlach nicht akzeptabel", sagte der Verwaltungschef. "Der Erwerb des Bahnhofes würde unter den jetzt der Gemeinde bekannt gewordenen Voraussetzungen zu einem wirtschaftlich nicht hinreichend kalkulierbaren Risiko führen, zumal dieses schlussendlich der Steuerzahler zu tragen hat." Da es sich hier um eine vertrauliche Grundstücksangelegenheit handelt, bittet der Bürgermeister um Verständnis, dass er sich dazu nicht konkret äußern kann.

Da das Gebäude, um das Jahr 1885 erbaut, Teil des Sanierungsgebietes ist, sollte er erworben und öffentlich zugänglich gemacht werden.

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