Nach Jahresabschluss des Abwasserwerks Mettlach bekommt 362 000 Euro zurück

Mettlach · Das Geld aus einer Kapitaleinlage soll nach einstimmigem Beschluss des Mettlacher Gemeinderates in zwei Stufen in den Gemeindehaushalt zurückfließen.

 Geldsegen für die Gemeinde (Symbolbild)

Geldsegen für die Gemeinde (Symbolbild)

Foto: picture alliance / imageBROKER/dpa Picture-Alliance / Reinhard Rohner

Der Haushalt der Gemeinde Mettlach bekommt rund 362 000 Euro zurück. Das Geld stammt aus einer Kapitaleinlage, mit der die Gemeinde im Jahr 2017 Verluste der Abwasserwerke ausgleichen wollte. „Das hat sich jetzt wieder relativiert“, erläuterte Bürgermeister Daniel Kiefer in der jüngsten Sitzung des Stadtrates.

Wie genau dies zustande kam, wird in der Beratungsvorlage erklärt: Im Jahr 2017 lagen demnach für die Abwasserwerke die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2011 vor. In denen stellte sich ein entsprechender Verlust dar. Mittlerweile liegen die Jahresabschlüsse bis 2016 vor, die Gewinne reichten aus, um die aufgelaufenen Verluste abzudecken.

Das Geld soll nun nach einstimmigem Beschluss des Rats in zwei Stufen in den Gemeindehaushalt zurückfließen: 262 000 Euro in diesem Jahr, 100 000 Euro im kommenden Jahr. Mit dem ersten Teil der Summe könnten die Einnahmeausfälle durch den nicht realisierten Windpark Weiten (die SZ berichtete) ausgeglichen werden. Den zweiten Teil der Summe sieht Kiefer als „Puffer“ – beispielsweise für Ausfälle in der Holzwirtschaft durch den Borkenkäfer.

„Wir sind dafür, dem Vorschlag so zu folgen“, befürwortete Hans-Josef Uder, der Fraktionschef der SPD neu, die Vorgehensweise, „und dass das Geld dort eingesetzt wird, wo es gebraucht wird.“ Michael Thieser, Fraktionschef der CDU, mahnte an, dass das Geld auch im Wasserwerk gut aufgehoben gewesen wäre: „Unsere Leitungen bedürfen ständiger Pflege.“

Mehrere Stimmen übten Kritik daran, dass die Abschlüsse des Abwasserwerks generell erst so spät vorlägen. Bürgermeister Daniel Kiefer betonte dahingehend: „Wir sind bestrebt, die Abschlüsse so zu erstellen, dass sie jährlich vorliegen.“ Bis zum Ende des Jahres wolle die Gemeinde dabei „à jour“ sein.

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