Leserbrief Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Schloss Ziegelberg

Ich bedanke mich bei der SZ und ihrer Redakteurin Margit Stark für diesen ausführlichen Bericht über die für uns Mettlacher so wichtige Ortsratssitzung, in der über eine Stellungnahme des Ortsrates zu einem möglichen Verkauf unseres Schlosses Ziegelberg abgestimmt werden sollte.

Gleichzeitig gebührt dem Mettlacher Ortsrat höchstes Lob, dass er einstimmig der großen Zuschauerschar ein Rederecht zum Thema einräumte, von dem auch eifrig Gebrauch gemacht wurde.

Alle Redebeiträge zielten in die Richtung: dass das Schloss im Besitz der Gemeinde und der Mettlacher Bürger bleiben solle. So beeindruckte der Rat die Zuschauer schließlich mit seinem einstimmigen und per Akklamation herbeigeführten Beschluss, dass das Schloss nicht verkauft werden solle.

In dieser Sitzung wurde auch deutlich, dass die eigentliche Entscheidung über einen Verkauf aber in der Gemeinderatsitzung vom 20. Juni falle. Wer nun im jüngsten amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Mettlach die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung liest, wird das Stichwort Schloss Ziegelberg nicht finden.

Weder in der öffentlichen Sitzung taucht ein solcher Tagesordnungspunkt auf, noch gibt es einen Hinweis bei der nichtöffentlichen Sitzung. Hier ist lediglich die Rede von Grundstücksangelegenheiten. Soll die Sache etwa im Geheimen verhandelt werden?

Der Gemeinderat sollte sich am Mettlacher Ortsrat ein Beispiel nehmen und die Diskussion und die Abstimmung über dieses Thema öffentlich durchführen, um das Vertrauen zurückzugewinnen, das durch die „Causa Kappelt“ verlorengegangen ist.

Wenn, wie man hört, drei interessierte Investoren Schlange stehen, um unser Schloss käuflich zu erwerben, damit sie es anschließend gewinnbringend vermarkten können, sollten unsere 33 Gemeinderatsmitglieder mit dem Bürgermeister, der aus dem kaufmännischen Bereich kommt, durchaus in der Lage sein, dauer-
haft Gewinn aus dem Anwesen Ziegelberg zu schöpfen.

Zumal wir Mettlacher Bürger im Gegensatz zu den potenziellen Investoren schon Eigentümer sind. Schließlich muss erneut daran erinnert werden, dass der Gemeinderat von 1939 den Beschluss fasste, dass das Anwesen Ziegelberg unveräußerlich bleiben müsse.

Es gibt also, falls kein Vertrag mehr vorliegen sollte, auch eine moralische Verpflichtung, das Anwesen Ziegelberg nicht zu veräußern.

Falls es aber bei der Geheimniskrämerei bleibt, was zu befürchten ist, ist das nicht nur ein Anzeichen für mangelndes Demokratieverständnis, sondern auch dafür, dass wir Bürger nicht wissen sollen, was wirklich vor sich geht.

„Honi soit, qui mal y pense.“ (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.)

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