Bürgermeister Kiefer: Ausweisung soll Wildwuchs verhindern
Mettlach · "Sollte jetzt, wie von der BI gefordert, die Fläche von 90,3 Hektar im Bereich Holscheider Wald/Wintersteinchen als Konzentrationszone komplett aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden, müsste dafür an anderer Stelle in etwa gleicher Größe ein Ausgleich geschaffen werden", sagt Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer auf SZ-Anfrage. "Aufgrund der schon sehr zurückhaltend gehandhabten Flächenauswahl ist dies aber aus meiner Sicht nicht realisierbar." Eine bloße Herausnahme der Fläche nennt der Verwaltungschef wegen der ohnehin sehr geringen Fläche an Konzentrationszonen unmöglich. "Dadurch würde die Gemeinde Mettlach der Privilegierung von Windkraft nicht gerecht werden und der Flächennutzungsplan wäre per se nicht genehmigungsfähig", sagt er und zieht zum Beweis das Baugesetzbuch heran.
Damit wäre nach seiner Darstellung einem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet. "In dem gesamten Abwägungsprozess sind die Einwände der Bürger und gerade der Ortsräte sehr wohl ernst genommen worden. Gerade wir als Tourismusgemeinde in einer landschaftlich äußerst reizvollen Umgebung sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit der Windenergie bewusst." Auch wurden nach seinem Bekunden die Konflikte zu verschiedenen Vogelarten in der Abwägung überaus eingehend beleuchtet. "Durch faunistische Gutachten ist darüber hinaus belegt, dass die ausgewiesenen Konzentrationszonen die Vögel in ihrem Lebensraum nicht tangieren."
Durch einen ausgewogenen Ausgleich der einzelnen Interessen mit den vorsorgeorientierten Zielen einer nachhaltigen Energienutzung soll nach seinen Worten deshalb eine nachhaltige Erhaltung der für Mettlach typischen Wohn- und Wohnumfeldqualitäten angestrebt werden. Dies funktioniere aber nur durch eine "gezielte" Steuerung der Windenergie mittels eines Flächennutzungsplanes. "Gerade deshalb war es auch wichtig, dass die Abstände zur Wohnbebauung auf 1000 Meter erhöht wurden."
In der Gemeinde befassen sich laut Kiefer die Gremien seit mehreren Jahren mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit der Maßgabe zur Steuerung der Windenergie und der Ausweisung von Konzentrationszonen im gesamten Gemeindegebiet von Mettlach. Der Gemeinderat habe sich unter Einbindung der Ortsräte auf drei Konzentrationszonen festgelegt: "Holscheider Wald/ Wintersteinchen" (bei Weiten), "Östlich Schwarzbruch" (zwischen Orscholz und Tünsdorf) und "Westlich Wehingen" (Kewelsberg Tünsdorf/Wehingen).
Mit 7820 Hektar werde die Gemeinde auf ihrem Terrain der Windenergienutzung mit einem Flächenanteil von nur circa 2,9 Prozent, also 225 Hektar, nach seiner Auffassung in noch ausreichendem Umfange Raum schaffen und einen Wildwuchs verhindern.