Zuschüsse zur Modernisierung der Heizungsanlage sichern

Merzig-Wadern · Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Das teilt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale des Saarlandes mit.

"Das gilt für Heizöl- und Erdgasheizungen mit Konstant-Temperaturkessel", sagt Energieberater Helmut Pertz. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur hätten diese einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. Pertz: "Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Auch wer seit frühestens Februar 2002 im eigenen Haus wohnt, muss nicht austauschen." Aber es sei eine gute Idee zu prüfen, ob sich ein Austausch trotzdem lohne, meint der Energieberater.

Für die Heizungsmodernisierung können ihm zufolge Fördermittel bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn die gesetzliche Austauschpflicht bestehe.

"Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen", rät Pertz.

Ebenfalls vorgeschrieben: ungedämmte und zugängliche Verteil-Leitungen und Armaturen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich müssen gedämmt werden Prozent unabhängig vom Kesselalter. "Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig vom Innendurchmesser der Rohre", erläutert Pertz, "bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 23 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein. Termine unter Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 oder in Merzig in der Verbraucherberatungsstelle, Am Gaswerk 10 (gegenüber Stadtwerke), Tel. (0 68 61) 54 44 oder Tel. (06 81) 5 00 89 15.

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