Merzig Ausweg für Geflüchtete aus Hartz IV

Hilbringen · Darüber sprach der Experte Adalbert Jablonski in einem Vortrag in der CEB in Hilbringen.

 Wie können ehrenamtliche Betreuer Geflüchteten aus dem Bezug von Hartz IV heraushelfen? Darüber sprach Adalbert Jablonski beim Vortrag „Hartz IV und Zuverdienst – Rechte und Pflichten“ in der CEB Akademie.

Wie können ehrenamtliche Betreuer Geflüchteten aus dem Bezug von Hartz IV heraushelfen? Darüber sprach Adalbert Jablonski beim Vortrag „Hartz IV und Zuverdienst – Rechte und Pflichten“ in der CEB Akademie.

Foto: Tina Leistenschneider

Wie können ehrenamtliche Betreuer den Geflüchteten aus dem Bezug von Hartz IV heraushelfen? Und warum ist das wichtig für die Niederlassungserlaubnis von Flüchtlingen? Diese Fragen hat Adalbert Jablonski  bei einem Vortrag zu „Hartz IV und Zuverdienst – Rechte und Pflichten“ in der CEB  in Hilbringen beantwortet.

Wie gelungene Integration aussieht, zeigte Jablonski, der sich seit mehr als zehn Jahren mit Hartz IV beschäftigt und selbst ehrenamtlicher Betreuer ist, zunächst anhand einer Pyramide, an deren Spitze die Niederlassungserlaubnis steht.

Um diese zu erhalten, müssen Migranten die drei Grundpfeiler erreichen: das Einleben in die hiesige Gesellschaft, das Erlernen der Sprache sowie die Eingliederung in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Dieses Grundgerüst sorge für die notwendige Stabilität und trage zu einem selbstbestimmten Leben in Deutschland bei. Mangelnde Sprachkenntnisse oder Qualifikationen erschweren den Geflüchteten den Weg ins Arbeitsleben. Doch indem sie eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen, zahlen sie Rentenbeiträge und erfüllen so bereits zwei Voraussetzungen, um eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten, sagte Jablonski.

Für die Niederlassungserlaubnis müssten die Antragsteller einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen, mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ferner straffrei sein, ausreichend Deutsch können sowie die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Wer als Migrant ausschließlich von Hartz IV lebt, rücke weiter weg von der Erlaubnis, sich niederzulassen, erklärte Jablonski. Denn die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und die Sicherung des Lebensunterhalts werden nicht geleistet.

Prinzipiell sei es immer vorteilhaft, einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen, selbst wenn das Gehalt unter den berechneten Sozialleistungen liegt, sagte Jablonski. Da das Jobcenter die Differenz zwischen dem Einkommen und dem zustehenden Hartz-IV-Satz ermittele und entsprechend aufstocke, könnten Betroffene auch mit niedrigem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie haben dann in jedem Fall mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit.

Als weitere wichtige Möglichkeiten, ein geringes Gehalt aufzustocken, nannte Jablonski das Wohngeld und den Kinderzuschlag der Familienkasse, die nicht zu öffentlichen Mitteln zählen und somit einer Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht im Weg stehen. Gerade für Familien mit Kindern eröffne dies die Möglichkeit, mit eigenem Einkommen aus dem Hartz-IV-Bezug zu kommen und eine reelle Chance für die Niederlassungserlaubnis zu haben.

Bei weiteren Fragen ist Adalbert Jablonski über seine Internetadresse www.jaycon.de erreichbar.

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