Vortrag informiert über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bietzen · Die Pfarreiengemeinschaft Merzig St. Peter lädt für Mittwoch, 14. Januar, 18 Uhr, zum Vortrag "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" ins Pfarrheim St. Martin in Bietzen ein. Sabine Strauch, Leiterin der AG Altenhilfe Merzig, wird als Kennerin der Materie referieren.Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder Angelegenheiten der Gesundheit beziehen.

Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für einen Anghörigen im Alter oder nach einem schweren Unfall entscheiden.

Wenn jemand wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen jemand zu seiner medizinischen Versorgung wünscht und welche er ablehnt.

So übt man vorab sein Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass man bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Jeder kann unvermittelt in die Lage kommen, dass Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung altersunabhängig in besonderen Situationen gebraucht werden. Eine fundierte Information kann die Entscheidung für das Verfassen dieser Papiere erleichtern und erste Hilfen für die Erstellung geben.

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