Von Energiekennwert bis Hausdämmung

Merzig · Merzig-Wadern. Neues Jahr, neue Regeln – auch 2015 ändert sich für Verbraucher einiges in Sachen Energieverbrauch beziehungsweise Energiesparen. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Stromkosten. Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen - ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.

Haushaltsgeräte. Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also zum Beispiel Drucker, Modems etc.) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.

Heizungsanlagen. Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26. September 2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel.

Dämmung. Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31. Dezember 2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten "Mindestwärmeschutz" haben.

Energiekennwerte. Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1. Mai gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.

Energieberatung . Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird überarbeitet und verbessert, der Geltungsbereich wird erweitert. Die neuen Regeln gelten ab 1. März.

Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale, sagt die Beratungsstelle. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter Telefon (08 00) 8 09 80 24 00. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Für eine persönliche Beratung in einer der 16 Beratungsstützpunkte im Saarland ist eine Anmeldung erforderlich. In Merzig finden die Beratungen in der Verbraucherberatungsstelle, Am Gaswerk 10 (gegenüber Stadtwerke) statt. Anmeldung unter Telefon (0 68 61) 54 44 oder unter Telefon (06 81) 5 00 89-15.

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