Merzig-Wadern Wenn die Heizkostenabrechnung Rätsel aufgibt

Merzig-Wadern · Die Verbraucherzentrale des Saarlandes empfiehlt Mietern, ihre Heizkostenabrechnungen genauestens zu prüfen. Häufig stecke bei Abrechnungen der Teufel im Detail, es gebe Faktoren, die zu unberechtigt hohen Heizkosten-Berechnungen führen könnten.

 Bei der Ermittlung der Heizkosten kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen, mahnt die Verbraucherzentrale und rät dazu, genau hinzuschauen.

Bei der Ermittlung der Heizkosten kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen, mahnt die Verbraucherzentrale und rät dazu, genau hinzuschauen.

Foto: Tatiana Gladskikh/Marcel Derweduwen/Shutterstock.com

Der letzte Winter sei zwar recht mild gewesen. Aber der Heizwärmebedarf im gesamten Jahr 2019 sei etwas höher gewesen als 2018. Daher müssten viele Mieter mit einer kleinen Nachzahlung von Heizkosten rechnen. Wer trotz Sparbemühungen mehr nachzahlen müsse als erwartet, solle durch einen Experten prüfen lassen, ob die Abrechnung korrekt ist, raten die Verbraucherschützer.

„Es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen“, sagt Energieberaterin Cathrin Becker. Die Heizkostenverordnung schreibe vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssten. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent würden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil sei, werde vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der Verordnung festgelegt, erklärt die Verbraucherzentrale.

Bei Heizungsanlagen könne es vorkommen, dass ein wesentlicher Teil der Wärme über nicht oder unzureichend gedämmte Rohre abgegeben und somit von den Messeinrichtungen nicht erfasst werde. Unter bestimmten Bedingungen kann laut Becker in diesen Fällen ein korrigierendes Abrechnungs­verfahren angewandt werden, um die nicht erfasste Rohrwärmeabgabe gerechter zu verteilen.

Durch das Heizverhalten habe man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen könne man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Außerdem lohne sich ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im Haus. Man erkenne dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und könne die Ursachen dafür suchen, so Becker.

Wem die Heizkostenabrechnung ein Rätsel bleibt, der kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung wird derzeit nur telefonisch durchgeführt. Nach Absprache können die Unterlagen dem Experten per E-Mail geschickt werden. Die Fachleute von der Verbraucherzentrale geben darüber hinaus Tipps und Hinweise, worauf beim Sparen von Heizenergie besonders zu achten ist.

Mehr Informationen im Internet (siehe unten). Dank der Bundesförderung für Energieberatung ist die Erst-Beratung laut Verbraucherzentrale kostenlos. Termine zur Rückrufberatung unter Tel. (06 81) 5 00 89 15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline (08 00) 8 09 80 24 00.

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