Merzig Neue Gestaltungssatzung für Merzig

Merzig · Die Kreisstadt Merzig möchte zukünftig mit einer Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich arbeiten. Dies hat die Stadtverwaltung dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung empfohlen.

 Ein beliebtes Wahrzeichen von Merzig: die Pfarrkirche St. Peter.

Ein beliebtes Wahrzeichen von Merzig: die Pfarrkirche St. Peter.

Foto: Kreisstadt Merzig

In den gültigen Bebauungsplänen ist zwar geregelt, in welcher Art und Weise eine mögliche Bebauung auf Grundstücken möglich ist und welche Nutzung auf der Flächen erfolgen darf. „Diese Festlegungen sind aber nicht so tiefgreifend, dass auf die Gestaltung und den Erhalt nicht denkmalgeschützter Gebäude Einfluss genommen wird“, heißt es von Seiten der Verwaltung. Daher möchte die Stadtverwaltung zukünftig über eine Satzung gestalterische Anforderungen für bauliche Maßnahmen im Innenstadtbereich festlegen. Die Kreisstadt Merzig verfügt seit 1987 zwar über eine Gestaltungssatzung, allerdings umfasst diese Satzung nur einige wenige Festsetzungen, manch wichtige Aspekte fehlen gänzlich.

Um die Attraktivität, Aufenthaltsqualität und überregionale Ausstrahlungskraft der Merziger Innenstadt zu erhalten beziehungsweise zu verbessern, soll die Gestaltungssatzung der Kreisstadt Merzig nun komplett neu erarbeitet werden. Zur Erstellung dieser Satzung soll ein intensiver, offener Beteiligungsprozess durchgeführt werden, in den sowohl interessierte Bürger, wie auch Gewerbetreibende und die Hauseigentümer eingebunden werden. Dabei soll mit der Gestaltungssatzung letztendlich ein Regelwerk entstehen, welches eine inhaltliche und rechtliche Harmonisierung der jeweiligen B-Pläne und Satzungen erzielt. Darüber hinaus soll durch ein einheitliches Erscheinungsbild das Profil der Innenstadt geschärft werden, „was letztendlich auch zu einem Imagegewinn beitragen soll“, heißt es von der Verwaltung.

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