Geplanter Gipsabbau Stadt lässt Probebohrungen zu

Merzig · Die Firma Knauf will im Südosten der Kreisstadt Gipsvorkommen erkunden, um sie später eventuell abzubauen.

(red) Die Firma Knauf Gips KG aus Iphofen in Bayern beabsichtigt, Probebohrungen zur Erkundung des Gipsvorkommens im mittleren Muschelkalk im Bereich des Bietzer Berges vorzunehmen. Dies teilte die Stadtverwaltung von Merzig mit. Es handelt sich demnach dabei hauptsächlich um Parzellen, die sich im Eigentum der Kreisstadt und des Landesforstes befinden. Hierzu habe die Firma Knauf den dafür erforderlichen „Aufsuchungs­betriebsplan“ beim Bergamt Saarbrücken eingereicht, heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: „Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat das Bergamt gemäß Bundesberggesetz auch die Kreisstadt Merzig als kommunalen Planungsträger angeschrieben und um Stellungnahme zum Aufsuchungsbetriebsplan gebeten.“

Durch Bohrergebnisse aus den Jahren 1969/70 sei bereits bekannt, dass sich im Anschluss an den „Hoheberg“ im Süden und Osten von Merzig ein unteres Gipslager mit einer Mächtigkeit von 1,50 Meter bis 2,50 Meter und ein oberes Gipslager mit einer Mächtigkeit von 5,50 Meter bis 6,50 Meter befinden, teilt die Stadt weiter mit. „Die chemischen Analysen zeigen Reinheitsgrade von 75 bis 87 Prozent Gipsgehalt, wobei das obere Lager das qualitativ höherwertige Gestein aufweist.“ Um genauere Aussagen über die Gipslagen treffen zu können, würden nun weitere Probebohrungen benötigt. Für den Beginn der Bohrungen ist je
nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen der Herbst 2017 vorgesehen, heißt es von Seiten der Stadt. Die im Durchschnitt 70 bis 90 Meter tiefen Bohrungen würden mit einem Bohrkerndurchmesser von 47 Millimetern (entspricht einem Außendurchmesser von 78 Millimetern) durchgeführt. „Die Zeitdauer pro Bohrung beträgt je nach Bohrfortschritt zwei bis vier Wochen. Das gesamte Projekt wird sich über einen Zeitraum von einem Jahr und länger erstrecken“, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung. Jedes Bohrloch werde unmittelbar nach seiner Fertigstellung mit quellfähigem Tonmineralgemisch verfüllt, sämtliche Spuren der Bohraktivitäten rund um die Bohrstelle würden nach Auskunft der Stadt beseitigt. „Spätestens nach einer Vegetationsperiode wird man daher die Bohransatzpunkte im Gelände nicht mehr erkennen können“, teilt die Stadt mit. Die Bohrstellen und die Geräteaufstellung seien so gewählt, dass die Belange des öffentlichen Verkehrs auf Straßen und Wegen nicht beziehungsweise kaum beeinträchtigt würden. Darüber hinaus würden die Arbeiten an Werktagen zwischen 6 Uhr früh und 19 Uhr am Abend durchgeführt.

Aus den neuen Bohrkernen und den vorhandenen Bohrergebnissen aus den Jahren 1969/70 wolle die Firma Knauf dann anhand eines 3-D-Modells die bestehenden Horizonte so genau wie möglich simulieren. „Die momentan beantragten Bohrungen dienen lediglich der Überprüfung der Mächtigkeit des Gipsvorkommens und somit als Grundlage für mögliche weitere Beratungen in den städtischen Gremien“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. Ob ein wirtschaftlicher Abbau, welcher als Untertagebau erfolgen solle, nachgewiesen werden kann, sei völlig offen. Sofern die Mächtigkeit der Gipsvorkommen einen wirtschaftlichen Abbau belegen würde, müsste nach Darstellung der Stadtverwaltung durch die Firma Knauf ein bergbaurechtliches Verfahren beim Bergamt Saarbrücken angestoßen werden. „Im Rahmen dieses umfangreichen und sehr zeitintensiven Verfahrens wären sämtliche Fragen zum Abbau selbst und zur Nachnutzung zu klären. Über einen möglichen Betriebsplan sowie zusätzlich erforderliche Gutachten müssten unter anderem genaue Aussagen zur Art des Abbaus, zu Art der Aufbereitung (technische Anlagen) und zum Abtransport getroffen werden“, erklärt die Stadtverwaltung.

„Anders als bei sonstigem unterirdischen Rohstoffabbau, wie zum Beispiel bei Kohle oder Erz, kann der Abbau von Gips nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers durchgeführt werden. Das heißt, jeder öffentliche und private Grundstückseigentümer kann frei entscheiden, ob ein Abbau unter seinem Grundstück erfolgen darf oder nicht“, stellt die Kreisstadt klar.

Nach Aussagen der Firma Knauf könnte mit einem Gipsabbau, sofern sich eine Wirtschaftlichkeit herausstellt und eine Abbaugenehmigung erteilt würde, aufgrund der umfangreichen Vorprüfungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren frühestens in 15 Jahren begonnen werden.

Der Hauptausschuss der Kreisstadt Merzig stimmte nach Mitteilung der Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung dem Aufsuchungsbetriebsplan der Firma Knauf zur Erkundung des Gipsvorkommens im mittleren Muschelkalk im Bereich des Bietzer Berges zu und erklärte sich damit einverstanden, die für die Probebohrungen angedachten städtische Liegenschaften hierfür zur Verfügung zu stellen. „Die Zustimmung zu den Probebohrungen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es zu einem Gipsabbau in diesem Gebiet kommen wird“, hält die Verwaltung in ihrer Mitteilung abschließend fest.

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