Besseringen Klage gegen Lärmschutzwand ist immer noch anhängig

Besseringen · Die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke in Besseringen ist eine nahezu unendliche Geschichte: Seit gut zehn Jahren wird in dem Merziger Stadtteil kontrovers über Sinn und Unsinn des Schutzwalls diskutiert.

So ist der aktuelle Stand der Dinge in Sachen Lärmschutzwand
Foto: dpa/Uli Deck

Es gab diverse Bürgerversammlungen, es gab Bürgerinitiativen contra Lärmschutzwand ebenso wie pro, es gab eine Befragung der Anwohner durch die Stadt Merzig und diverse Debatten in den politischen Gremien. Gegner der Lärmschutzwand führen ins Feld, das der drei Meter hohe Wall den Ort, durch den die Bahnlinie quasi mitten hindurch verlaufe, zerschneide. Auch sehen sie ihre Lebens- und Wohnqualität durch die Wand beeinträchtigt. Dies hängt aber ganz individuell davon ab, wo sich das Grundstück eines Anliegers genau befinde, wie es zugeschnitten ist und ob sich der Teil vor oder hinter dem jeweiligen Wohngebäude in Richtung Bahntrasse erstreckt. All jene Anwohner, deren Grundstücke mit dem Garten in Richtung Bahn bebaut worden sind, müssen befürchten, dass der Schutzwall für eine optische Beeinträchtigung sorgt und ihnen zudem Sonnenlicht im Gartenbereich raubt.

Zuletzt landete das Vorhaben der Deutschen Bahn, das diese im Rahmen eines bundesweiten Lärmschutz-Aktionsplans umzusetzen trachtet, vor dem saarländischen Verwaltungsgericht. Denn Gegner der Wand klagten gegen das von der Bahn initiierte Planfeststellungsverfahren. Seit mehreren Jahren bereits ist die Klage vor dem Saarlouiser Gericht anhängig. Und eine Entscheidung steht immer noch aus, wie die Bahn gegenüber unserer Redaktion auf Anfrage bestätigte: „Das von Ihnen genannte Klageverfahren bezüglich der Lärmschutzwand in Besseringen ist noch nicht abgeschlossen“, teilte ein Bahnsprecher mit. Ein entsprechendes Planänderungsverfahren sei im letzten Jahr angestoßen worden mit dem Ziel, „eine gute Lösung für möglichst alle Beteiligten zu finden“. Nach Informationen unserer Zeitung geht es darum, dass die Bahn an „kritischen“ Stellen über die bauliche Gestaltung sowie den Verlauf der Lärmschutzwand mit den Betroffenen vor Ort spricht, um eine Einigung zu erzielen. Doch dies könnte noch dauern: „Der entsprechende Beschluss des Eisenbahn-Bundesamts liegt noch nicht vor. Der Baubeginn ist, vorbehaltlich des vorherigen Abschlusses des Klageverfahrens, für Anfang 2021 geplant“, heißt es von Seiten des Unternehmens.

Was genau ist seitens der Bahn an aktivem Lärmschutz (also durch bauliche Maßnahmen direkt an der Strecke) geplant? Hierzu der Bahnsprecher: „Es sollen beidseitig der Bahnlinie drei Meter hohe Schallschutzwände gebaut werden. Auf der bahnrechten Seite in Blickrichtung Mettlach soll die Wand 50 Meter vor dem Gebäude Bezirksstraße 21 beginnen und auf Höhe des Gebäudes Bezirksstraße 81 enden. Nach dem Bahnübergang verläuft die Wand bis kurz vor den Tunnel. Auf der bahnlinken Seite in Richtung Mettlach gesehen beginnt die Wand nach dem Bahnübergang und verläuft ebenfalls bis zum Tunnelportal.“ Das heißt, die Wand beginnt also links und rechts der Bahngleise nicht an der gleichen Stelle, sondern auf der Seite zur Saar hin etwas weiter nach hinten versetzt in Richtung Tunnel.

Bevor die Arbeiten am eigentlichen Schutzwall beginnen, seien aber noch umfangreiche Vorarbeiten notwendig, „so beispielsweise Suchschachtungen zum Auffinden von in der Erde verlegten Kabeln oder auch Maßnahmen zum Schutz von Eidechsen“, erläutert der Bahnsprecher. Und er sagt zu, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werde, wenn sich in der Angelegenheit etwas tut: „Bevor Vegetationsarbeiten und Vorarbeiten durchgeführt werden, werden die Stadt Merzig und die Öffentlichkeit informiert.“

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