Rechtzeitig wichtige Entscheidungen treffen

Merzig-Wadern · Rechtsanwältin Anja Wiesen informierte auf Einladung des VdK-Ortsverbandes Hilbringen zu Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht.

 Mit Zuwendung und auch der richtigen sowie kompetenten Beratung kann betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen geholfen werden. Foto: dpa/Oliver Berg

Mit Zuwendung und auch der richtigen sowie kompetenten Beratung kann betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen geholfen werden. Foto: dpa/Oliver Berg

Foto: dpa/Oliver Berg

Durch Unfall oder Krankheit können wir plötzlich nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Wer dann für uns entscheiden soll, kann man vorher regeln. Rechtsanwältin Anja Wiesen informierte auf Einladung des VdK-Ortsverbandes Hilbringen über das Betreuungsrecht.

Wer soll Entscheidungen für mich treffen, wenn ich aus Krankheitsgründen nicht mehr dazu in der Lage bin? Wer diese Frage in einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig klärt, kann verhindern, dass ein Gericht darüber entscheidet. Über die genauen Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informierte Rechtsanwältin Anja Wiesen, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar, bei einer Veranstaltung, die der Hilbringer Ortsverband des Sozialverbandes VdK Saarland diese Woche im Pfarrzentrum organisiert hat.

In der Patientenverfügung kann geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder nicht, insbesondere im Fall von lebensverlängernden Maßnahmen am Lebensende. Sie bezieht sich also auf den gesundheitlichen Bereich. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hingegen können alle Lebensbereiche betreffen - von Behördenangelegenheiten über Vermögensverwaltung und Unterbringung bis zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Der wichtigste Unterschied ist, dass die Betreuungsverfügung nur wirksam wird, wenn ein Richter das anordnet, weil bei einer Person Unterstützungsbedarf gegeben ist. Die Vorsorgevollmacht braucht hingegen keine gerichtliche Anordnung und unterliegt auch keiner gerichtlichen Kontrolle. "Eine Vorsorgevollmacht macht daher nur Sinn, wenn Sie absolutes Vertrauen zu dem Menschen haben", erklärt Anja Wiesen. Sie wird wirksam, sobald der sogenannte Vollmacht-Geber sie dem Bevollmächtigten übergibt, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Vollmacht kann helfen, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden - denn Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, so dass es im Ernstfall dazu kommen kann, dass das Gericht einen beruflichen Betreuer bestimmt.

Das Betreuungsrecht sieht Unterstützung vor, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. "Nur weil jemand schwierig ist, gerne viel Alkohol trinkt oder große Mengen an Geld spendet, das reicht für eine Betreuung nicht aus", erklärt Anja Wiesen.

Wiesen rät dazu, ein Notfallkärtchen im Geldbeutel zu haben, auf der der Name des Bevollmächtigten steht. Darin kann auch festgehalten werden, dass diese Person die Patientenverfügung umsetzen soll. Seit Juli 2016 wurden durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zudem viele Patientenverfügungen wirkungslos, weil diese zu unpräzise und vage formuliert waren. Formulierungen, die lebensverlängernde Maßnahmen pauschal ablehnen, werden nicht mehr anerkannt. "Viele Menschen wollen keine Magensonden, Dialysen oder Beatmungsgeräte. Diese können bei Erkrankungen wie einer Lungenentzündung vorübergehend durchaus sinnvoll sein. Auch bei einer Demenz kann eine künstliche Ernährung nötig sein, weil der Mensch nicht mehr essen will oder kann, ohne todkrank zu sein. Man sollte daher genau die Situation beschreiben, in der man solche Maßnahmen nicht mehr will - beispielsweise weil die Demenz fortgeschritten ist oder man sich im Sterbeprozess befindet", erklärt Anja Wiesen.

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Hintergrundinfos zum Thema Weitere Infos zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es im VdK-Ratgeber "Ein Augenblick kann alles ändern". Dieser ist in den Geschäftsstellen und auf der Webseite des VdK Saarland in der Rubrik Ratgeber erhältlich. www.vdk.de/saarland

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