Rat ergänzt Richtlinien für Bauland-Vergabe

Merzig · Die Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke in Merzig werden auf Beschluss des Stadtrates geändert. So spielt künftig bei der Bewertung von Bewerbern um städtisches Bauland eine Rolle, ob der Antragssteller Kinder unter 18 Jahren hat, selbst wenn sie nicht in seinem Haushalt leben.

Bisher gab es bei der Bewertung nur dann Punkte, wenn solche Kinder dauerhaft beim Antragssteller leben. Diese Regelung bleibt weiter bestehen, wird aber um den genannten Passus ergänzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort