Nur leichte Erhöhung der Müllgebühren in Merzig

Merzig · Bisher war die Abmeldung eines Müllgefäßes oder die Ummeldung nach einem Wechsel des Grundstückseigentümers kostenfrei. Ab 2015 erhebt der Abfall-Eigenbetrieb hier nun eine Bearbeitungsgebühr von 6,50 Euro.

 Stadtrat Merzig beschließt neue Abfallgebührensatzung. Foto: Bub

Stadtrat Merzig beschließt neue Abfallgebührensatzung. Foto: Bub

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Eine gute und eine weniger gute Nachricht gibt es für die Bürger der Stadt Merzig zum Jahreswechsel 2014/2015 mit Blick auf die Müllentsorgung. Die gute Nachricht: Die so genannte Leistungsgebühr, also jener Preis, der pro Kilogramm Restabfall beziehungsweise Biomüll von jedem Haushalt erhoben wird, bleibt unverändert. Und das nicht nur im kommenden Jahr: Denn der Stadtrat hat mit der Verabschiedung der neuen Abfallgebührensatzung in seiner Sitzung am 11. Dezember erstmals die Gebühren für zwei Jahre festgelegt. Die Kilo-Gebühr für Restabfall bleibt in den Jahren 2015 und 2016 bei 40 Cent, die monatliche Gebühr für die Biotonne bleibt ebenfalls stabil bei 5,50 Euro . Unverändert weiter gültig sind auch die Gebührensätze für die Abholung von Sperrmüll sowie für die Entsorgung von Abfällen im Wertstoffzentrum der Stadt.

Allerdings, und das ist die weniger gute Nachricht: Eine leichte Erhöhung der Müllgebühren kommt dennoch auf die Merziger Bürger zu. Die so genannte Sockelgebühr, also jener Betrag, den jeder Haushalt unabhängig von seinem individuellen Müllaufkommen zu zahlen hat, steigt leicht an. Die Sockelgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr sowie einer so genannten Mindestgewichtsgebühr, in der für jeden Haushalt ein bestimmtes Mindestgewicht an Müll berechnet wird - unabhängig davon, ob am Ende des Jahres tatsächlich so viel Müll angefallen ist. Die Grundgebühr wird ab dem kommenden Jahr für die (kleine) 120-Liter-Restmülltonne von 56,88 Euro auf 59,28 Euro angehoben. Dazu kommt dann die Mindestgewichtsgebühr für 53 Kilo Restabfall, was 21,20 Euro entspricht. Das bedeutet: Jeder Besitzer einer 120-Liter-Restmülltonne bezahlt ab dem kommenden Jahr statt 78,08 Euro nun 80,48 Euro . Bei den größeren 240-Liter-Tonnen steigt die Grundgebühr von 71,16 Euro auf 74,16 Euro . Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Sockelgebühr für diese Gefäße von 137,16 Euro auf 140,16 Euro in die Höhe geht (unter Berücksichtigung einer Mindestmüllmenge von 165 Kilo).

Bürgermeister Marcus Hoffeld begründete dies damit, dass das in Merzig geltende System der Müllverwiegung viel schneller zu einer drastischen Reduzierung des Restmüllaufkommens geführt hat, als erwartet worden war: "Der Bürger nutzt verstärkt nur noch die 120-Liter-Tonne." Stadtgebietsweit stehe somit ein geringeres Tonnenvolumen zur Verteilung der fixen Kosten zur Verfügung, so der Bürgermeister.

Demzufolge steige die Gebühr je einzelner Tonne. Hoffeld sagt, diese Entwicklung (steigende Gebühr auf Grund geringerer Verbräuche) sei auch aus dem Abwasserbereich bekannt "und tritt nun auch analog im Abfallbereich ein".

Wie der Beigeordnete der Stadt Merzig , Dieter Ernst , darlegte, sei die Pro-Kopf-Müllmenge in der Kreisstadt nach der Einführung der Abfallentsorgung durch einen Eigenbetrieb und dem Umstieg auf das Verwiegesystem im Jahr 2011 auf nur noch etwa 100 Kilo gesunken.

"Diesen Wert hatten die Fachgutachten eigentlich erst nach sechs, sieben Jahren erwartet", ergänzte Bürgermeister Marcus Hoffeld . Mit der Verabschiedung der neuen Gebührensatzung beschloss der Stadtrat zudem zwei weitere Änderungen: Bisher war die Abmeldung eines Müllgefäßes beziehungsweise die Ummeldung nach einem Wechsel des Grundstückseigentümers kostenfrei. Ab 2015 erhebt der städtische Abfall-Eigenbetrieb hier nun eine Bearbeitungsgebühr von 6,50 Euro . Die Ab- und anschließende Anmeldung einer Mülltonne schlägt somit statt mit 15 Euro künftig mit 21,50 Euro zu Buche. Das ist nach Angaben der Stadt die zweitniedrigste Gebühr aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Saarland. In den Kommunen, die zum Entsorgungsverband Saar gehören, sei die Gebühr für den gleichen Vorgang mit 44 Euro mehr als doppelt so hoch.

Die zweite Änderung betrifft die Biotonne: Bisher galt hier die Regelung, dass diese Tonne nicht geleert wurde, wenn darin Abfälle gefunden wurden, die dort nicht hingehören. Allerdings sei es nach Darstellung der Verwaltung dennoch wiederholt vorgekommen, dass unsachgemäß in der Biotonne entsorgte Abfälle (so genannte Fehlbefüllungen) trotz wiederholter Information der betreffenden Haushalte nicht aus dem Gefäß entfernt wurden.

Durch eine Ergänzung der Abfallsatzung hat der städtische Eigenbetrieb künftig die Möglichkeit, diese falsch bestückten Biotonnen als Restmüll zu entsorgen und dafür die entsprechende Restmüllgebühr (40 Cent pro Kilo) sowie sämtliche mit dieser Leerung verbundenen Zusatzkosten dem Verbraucher in Rechnung zu stellen.

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