Merziger zahlen weniger Abfallgebühren

Merzig · Frohe Kunde kurz vor Weihnachten aus dem Rathaus: Der Stadtrat Merzig hat in seiner Jahresabschlussitzung eine erhebliche Reduzierung der Abfallgebühren für das kommende Jahr beschlossen.

 In Merzig sinken ab kommendem Jahr die AbfallgebührenFoto: B&B

In Merzig sinken ab kommendem Jahr die AbfallgebührenFoto: B&B

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In der Kreisstadt sinkt im kommenden Jahr die Gebühr pro Kilogramm Restabfall um 25 Prozent, von 40 Cent pro Kilo auf nunmehr 30 Cent pro Kilo. Zudem werden die Grundgebühren reduziert: Das 120-Liter-Restabfallgefäß kostet zukünftig 53,16 Euro pro Jahr, 6,12 Euro weniger. Für das 240-Restabfallgefäß sind 66,48 Euro zu zahlen, 7,68 Euro weniger.

Die Mindestgewichte der Restabfalltonnen sowie die Gebühr für die Biotonne bleiben auf konstantem Niveau. Dies bedeutet, dass die Mindestgebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß nur noch 69,06 Euro beträgt, dieses Jahr waren es noch 80,48 Euro . Dieser Mindestbetrag setzt sich laut Stadtverwaltng aus der Grundgebühr, für die 53,16 Euro zu zahlen sind, und der Mindestgewichtsgebühr (53 kg mal 30 Cent pro Kilo, also 15,90 Euro ) zusammen. Die Mindestgebühr für ein 240-Liter-Restabfallgefäß beträgt 115,98 Euro , für 2016 waren noch 140,16 Euro zu zahlen, und beinhaltet die Grundgebühr von 66,48 Euro und die Mindestgewichtsgebühr in Höhe von 49,50 Euro , also 165 Kilo mal 30 Cent pro Kilo.

"Ich freue mich außerordentlich, dass wir die Mindestgebühren für die Restabfallentsorgung auf den tiefsten Stand seit der Übernahme der Abfallentsorgung senken konnten", sagte Bürgermeister Marcus Hoffeld . "Dieser Erfolg zeigt deutlich, dass der Stadtrat im Jahr 2009 den richtigen Weg eingeschlagen hat, die Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung in Eigenregie zu übernehmen".

Ab 2017 zahlt jeder Merziger im Durchschnitt 67 Euro im Jahr für die Entsorgung von Rest- und Bioabfall. Die Senkung der Abfallgebühren ist laut Hoffeld im Wesentlichen auf ein deutlich günstigeres Ausschreibungsergebnis für die Papierverwertung, geringere Aufwendungen sowie die angekündigte Reduzierung des überörtlichen Beitrags durch den EVS zurückzuführen.

Leergutpauschalen

Des Weiteren hat der Stadtrat die Einführung von Leerungspauschalen zur Berücksichtigung der Eichgrenzen beschlossen. Für 120- und 240-Liter-Restabfallgefäße beträgt die Eichgrenze fünf Kilo. Liegt das registrierte Abfallgewicht bei einer Leerung darunter, so werden pauschal vier Kilo berechnet. "Für Bürger, bei denen fünf oder mehr Kilogramm pro Leerung gewogen werden, ändert sich nichts", sagte der Erste Beigeordnete Dieter Ernst . In diesen Fällen erfolge keine Mehrbelastung. Die Leerungspauschale wirkt sich nur dann aus, wenn ein Gewicht unter fünf Kilo registriert wird. Es empfiehlt sich daher, das Restabfallgefäß nur möglichst vollständig gefüllt zur Leerung bereitzustellen. Bei den 770- und 1100-Liter-Großcontainern beträgt die Eichgrenze 25 Kilo. Wird ein geringeres Gewicht registriert, so werden pauschal 24 Kilo Restabfall berechnet.

Ein weiterer Service wird ab 2017 am Wertstoffzentrum angeboten. Besitzer von Anlagen zur Energiegewinnung oder -speicherung (Wärmepumpe, Solaranlage) können die bei der Wartung anfallenden Schadstoffe künftig am Wertstoffzentrum abgeben, sofern der jeweilige Schadstoff im Annahmekatalog aufgeführt ist. Die Kosten für die Abgabe derartiger Stoffe betragen drei Euro pro Kilo.

Weiter hat der Stadtrat beschlossen, die Gebühren für die Aufstellung von Abfallgefäßen anzupassen. Dieser Schritt wurde notwendig, da an den beauftragten Dienstleister ein höheres Entgelt zu zahlen ist. Für die Aufstellung eines 120- oder 240-Liter-Gefäßes werden künftig 25 Euro statt wie bisher 15 Euro fällig. Die Gebühren für die Abmeldung eines solchen Gefäßes verbleiben bei 6,50 Euro . Betrachtet man den kompletten Vorgang (Aufstellung und Abmeldung), so wird mit 31,50 Euro für diese Leistung in Merzig , wie bisher bereits, die zweitniedrigste Gebühr im Saarland erhoben, rechnet die Verwaltung vor.

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