Merzig Neue Gestaltungssatzung für Merzigs Stadtkern

Merzig · Die Kreisstadt will klarere Vorgaben für bauliche Veränderungen in der Innenstadt definieren. Gebäude-Eigentümer, Bürger und Gewerbetreibende sollen sich beteiligen können.

 Die Diskussion um den geplanten Abriss des geschichtsträchtigen, aber nicht unter Denkmalschutz stehenden Hauses Zimmer in der Merziger Fußgängerzone machte zuletzt deutlich, dass es hinsichtlich der Vorgaben bei baulichen Veränderungen im Stadtkern rechtliche Lücken gibt.

Die Diskussion um den geplanten Abriss des geschichtsträchtigen, aber nicht unter Denkmalschutz stehenden Hauses Zimmer in der Merziger Fußgängerzone machte zuletzt deutlich, dass es hinsichtlich der Vorgaben bei baulichen Veränderungen im Stadtkern rechtliche Lücken gibt.

Foto: Barbara Scherer

Die Stadt Merzig will die Gestaltungssatzung für ihre Innenstadt überarbeiten. Ziel: Eine einheitliche und rechtssichere Vorgabe für geplante Veränderungen bestehender Bausubstanz im Stadtkern schaffen. Der Stadtrat hat der Verwaltung einstimmig den Auftrag hierzu erteilt. Insbesondere in den zurückliegenden öffentlichen Debatten über die Neugestaltung des Gustav-Regler-Platzes oder den geplanten Abriss der ehemaligen Kaffeerösterei Zimmer in der Fußgängerzone war deutlich geworden, dass die bestehenden Regelwerke und Vorgaben den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr gerecht werden. Dies trifft insbesondere auf solche Gebäude in der Innenstadt zu, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

Dieses Manko räumte auch die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage an den Stadtrat ein. Dort heißt es zur bestehenden Gestaltungssatzung für die Innenstadt, diese umfasse „lediglich ein paar wenige Festsetzungen, die teilweise durch die neu beschlossene Werbestättensatzung und die neuen B-Pläne obsolet wurden“. Im Jahr 2016 hatte der Stadtrat einstimmig für die Bereiche „Innenstadt Nord“ und „Innenstadt Süd“ Bebauungspläne (B-Pläne) beschlossen, die einen allgemeinen Rahmen für die städtebaulichen Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Gebiet abstecken sollten. Durch diese Neufassung der B-Pläne waren unter anderem die mögliche Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden Flächen festgelegt worden. Allerdings, so gesteht die Verwaltung ein: „Die Festlegungen sind nicht so tiefgreifend, als dass Festsetzungen insbesondere zur Gestaltung und zum Erhalt nicht denkmalgeschützter Gebäude definiert werden können.“ Darum erscheine es sinnvoll, über das Instrument der Bebauungspläne hinaus in einer Satzung örtliche Bauvorschriften zu erlassen, die auch gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen enthalten können.

Die bestehende Gestaltungssatzung könne dieses Ziel allerdings nur unzureichend erfüllen, weil sie zum Beispiel keinerlei Aussagen oder Vorgaben zur Präsentation von Waren oder zur Außenmöblierung von Anwesen enthalte. Ihr Inhalt spiegele zudem, so heißt es von der Verwaltung, „den Stil und das Wissen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses wider“ – und der war 1987, die letzte Überarbeitung datiert auf das Jahr 1996, ist also auch schon über 20 Jahre alt.

Hinzu komme ein grundlegendes Problem, führt die Verwaltung weiter aus: Im Merziger Stadtkern gebe es keine einheitliche architektonische und städtebauliche Situation. Zwar verfüge die Kreisstadt „in Teilbereichen“ über eine „pittoreske Innenstadt mit zahlreichen historischen Gebäuden aus dem Barock, der Gründerzeit und dem Jugendstil“. Allerdings sei diese historische Bausubstanz etwa ab der Zeit nach Ende des Zweiten Weltkrieges bis hinein in die jüngste Zeit nach und nach durch Bauten ergänzt respektive ersetzt worden, „die den Baustil der jeweiligen Entstehungszeit widerspiegeln“. Im Ergebnis führte dies, wie es Bauamtsleiter Christian Bies in einer Diskussion einmal ausdrückte, zu einem „Sammelsurium unterschiedlicher Baustile“ in der Innenstadt. Oder, anders von der Verwaltung formuliert: „In einigen Bereichen kann daher nicht mehr von einer historisch geprägten städtebaulichen und architektonischen Situation gesprochen werden.“

Mit der Überarbeitung der Gestaltungssatzung will die Stadt nun nach eigenem Bekunden verbindlichere Vorgaben für die Umgestaltung bestehender Gebäude oder den Bau neuer Gebäude im Stadtkern machen. Auch soll damit der Umstand beendet werden, dass mehrere Planwerke oder Satzungen nebeneinander existieren, „welche sich inhaltlich sowie rechtlich überschneiden“. Es sollen gemäß den Aussagen aus dem Rathaus „die Grundlagen für eine harmonische Einbindung neuer Bausubstanz in die vorhandene Bebauung erarbeitet werden“.

Angestrebt wird auch eine Verbesserung des innenstädtischen Erscheinungsbildes, „insbesondere der gewerblichen Erdgeschosszonen“. Zur Erstellung der neuen Gestaltungssatzung soll nach dem Willen der Verwaltung „ein intensiver, offener Beteiligungsprozess durchgeführt werden, in den sowohl interessierte Bürger wie auch die Gewerbetreibenden und die Hauseigentümer eingebunden werden“.

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