Leserbrief Wenigsten kein viereckiger Klotz

Gustav-Regler-Platz

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Absichtserklärung bereits die Willenserklärung, nachdem ein beabsichtigter Vertragsabschluss festgeschrieben wird. Dabei soll bereits die Ernsthaftigkeit und der Wille beteiligter Parteien vor Beginn oder während der Verhandlungen dokumentiert werden. Insofern ist die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD (Manfred Klein, Anm. der Redaktion) zu Beginn seiner Aussprache zum Thema Gustav-Regler-Platz nur bruchteilweise korrekt, denn der Vorvertrag ist meines Wissens auch schon ein Vertrag.

Erfreut war ich aber über die Mitteilung, dass auf dem besagten Platz kein „viereckiger Klotz“ entstehen soll. Insbesondere deshalb, da er zuvor noch die Meinung vertreten hat, dass die in der Presse von hier erstellten visuellen Darstellungen, nach seiner Redensart „Skizzen“, zur Verwirrung der Bevölkerung geführt haben sollen. Aber genau diese haben nicht nur der Bürgerschaft, sondern auch ihm die Augen geöffnet, denn sonst hätte er jetzt im Nachhinein nicht das Wort  „Klotz“ verwendet. Aber das wäre bei den vorgestellten Planvorlagen ja der Fall. Im Übrigen habe ich mit diesen Bildern lediglich die anlässlich der Bürgerversammlung am 26. Mai vorgestellten technischen Unterlagen mit den dortigen fünfgeschossigen Abmessungen – einschließlich der angesprochenen unterirdischen Parkhausanlage – realistisch in 3-D-Form zu Papier gebracht, mehr nicht. Unabhängig davon bin ich nach wie vor immer noch der Meinung, dass dieser Platz einschließlich des vorbeiführenden Weges von einer Bebauung frei bleiben sollte und einer dringenden Verschönerung mit unfallfreier Instandsetzung bedarf. Dabei soll wegen der Schattenwirkung auf die vorbeiführende Spielstraße und den eigentlichen Platz nur eine beschränkte Bauhöhe auf den Privatflächen (Garagen) ins Auge gefasst werden. Im Übrigen wird der im Zuge der neuen Stadtparkgestaltung der dort angegebene und dargestellte „Grüngürtel“ bei einer Bebauung des Platzes schon im Vorfeld verhindert.

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