Landkreis Merzig-Wadern informiert Wer verreisen will, muss zum Corona-Test nach Saarbrücken

Merzig-Wadern · Im Zusammenhang mit der jüngsten Allgemeinverfügung des Saarlandes im Zuge der Corona-Pandemie (SZ von gestern) hat der Landkreis Merzig-Wadern auch einige präzisierende Informationen zum Thema Coronatests und Quarantäne-Modalitäten bekannt gegeben.

 Wer muss sich testen lassen, wer muss in Quarantäne? Für Fragen wie diese steht auch die Corona-Hotline des Landkreises bereit.

Wer muss sich testen lassen, wer muss in Quarantäne? Für Fragen wie diese steht auch die Corona-Hotline des Landkreises bereit.

Foto: dpa/Wilfredo Lee

Was Corona-Tests betrifft, ist nach Angaben des Kreises zu unterscheiden, ob jemand sich einem Test unterziehen will, weil er Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist, oder ob er den Test zum Beispiel benötigt, wenn er eine Reise antreten möchte und aufgrund der Bestimmungen an seinem Reiseziel einen negativen Test vorlegen muss. Für letzteren Fall gilt laut Landkreis: „Dann wenden Sie sich bitte an das Corona-Testzentrum am Messegelände Saarbrücken. Es ist montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.“ Termine würden hierfür online gebucht.

Wenn jemand Symptome einer Covid-19-Erkrankung an sich wahrnimmt, soll er sich an seinen Hausarzt wenden, empfiehlt der Landkreis. Dann sei es in jedem Fall ratsam, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen. Im Zweifelsfall steht das Corona-Telefon des Landkreises für Fragen zur Verfügung. „Die Corona-Hotline des Landkreises Merzig-Wadern ist am Donnerstag, 22. Oktober, von 8 bis 18 Uhr, am Freitag, 23. Oktober, von 8 bis 17 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, 24. und 25. Oktober, jeweils von 10 bis 14 Uhr unter Telefon (0 68 61) 80 15 30 zu erreichen.“

Wer sich gemeinsam mit Familienmitgliedern einem Test unterzieht, müsse damit rechnen, dass die Testergebnisse zu unterschiedlichen Zeitpunkten zurückgemeldet würden, betont der Landkreis: „Das Gesundheitsamt gibt die Tests an das Labor weiter. Auf die Rückmeldung hat das Gesundheitsamt keine Einwirkungen.“

In Quarantäne müsse sich begeben, wer aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands in unsere Region einreist: „Grundsätzlich müssen sich Ein- und Rück­reisende aus Risikogebieten bei ihrer Rückkehr in das Saarland in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.“ Diese kann unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden oder wegfallen, stellt der Landkreis klar. So entfalle die Quarantänepflicht für „Personen, die bereits mit einem negativen Test einreisen“. Der Test dürfe bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache gefasst werden. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, „die täglich oder bis zu fünf Tage beruflich oder medizinisch veranlasst in das Saarland einreisen“ sowie Personen, „die sich nicht länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet oder nicht länger als 24 Stunden im Saarland aufhalten (kleiner Grenzverkehr)“. Eine weitere Ausnahmeregelung betrifft Personen mit triftigem Reisegrund, meist unter sozialem Aspekt sowie Ausbildungs- und Studienzwecke. Unter sozialem Aspekt ist laut Landkreis etwa zu verstehen der Beistand oder die Pflege Schutzbedürftiger, die Wahrnehmung des Sorgerechts oder der Besuch des Partners. Wenn während einer Quarantäne ein Coronatest erfolgt und dieser negativ ausfällt, ist die Quarantäne natürlich auch beendet, hält der Kreis fest.

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