Merzig Wenn’s nach der Stadt ginge, gäbe es gar keine Spielhallen

Merzig · Die Royal-Spielstuben in der Merziger Poststraße schließen zum Jahresende. Damit endet für die Betreiber ein Kampf, der mehrere Jahre andauerte: ein Kampf gegen das saarländische Spielhallengesetz.

Dieses sieht unter anderem einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen vor – nicht nur für Neueinrichtungen, sondern auch für bestehende Spielstätten. Dieser Mindestabstand wurde in Merzig nicht eingehalten. Aus diesem Grund sollten die Royal-Spielstuben, wie andere auch, bereits im Sommer 2017 schließen.

Gertrud Wachter und Wilhelm Magewirth, Betreiber der Royal-Spielstuben, hatten beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Weiterbetrieb gestellt. Dieser wurde nach Angaben des Wirtschaftsministeriums, das für Gewerbe- und Spielrecht zuständig ist, abgelehnt, da im Umkreis von 500 Metern weitere Spielhallen liegen. Infolge des Mindestabstandsgebots habe es ein Auswahlverfahren gegeben, da nur eine Spielhalle geöffnet bleiben durfte. „Die Auswahlentscheidung fiel zu Gunsten einer anderen Spielhalle aus“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Dennoch konnten die Royal-Spielstuben zunächst weiter betrieben werden – da Rechtsmittel eingelegt wurden. Doch schließlich habe das Oberverwaltungsgericht die endgültige Schließung zum 31. Dezember 2019 verfügt.

Betreiberin Gertrud Wachter zeigt sich nach dem Urteil resigniert: „Uns sind die Hände gebunden.“ Durch die Schließung verlören sechs Mitarbeiterinnen ihre Jobs, außerdem sagt Wachter mit Blick auf das Auswahlverfahren: „Die Kriterien sind von unserer Seite aus nicht nachvollziehbar.“

Wie die Entscheidung getroffen wird, erläutert die Ministeriumssprecherin: „Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde holt Informationen über Spielhallen über die gewerberechtliche Auskunft und Nachschau ein.“ Dabei würden einerseits Informationen von den Betreibern selbst abgefragt, andererseits die Ergebnisse durchgeführter Kontrollen verwertet. Die Stadt Merzig sei nach eigenen Angaben angehört worden, habe aber keine Einwände gegen die Ablehnung des Antrags zur weiteren Betriebserlaubnis gehabt. Bindend sei eine Stellungnahme der Stadt aber ohnehin nicht, bestätigen Stadt und Ministerium übereinstimmend – das Landesverwaltungsamt entscheidet eigenständig über Schließungen von Spielhallen.

Kritik an dieser Vorgehensweise und an den angewandten Kriterien üben Martin Jacobs aus Merzig, ein Bekannter der Betreiber, sowie Rita Schwarz, Mitarbeiterin der Royal-Spielstuben. Diese sei nach ihren Worten bereits 1986 eröffnet worden und somit die älteste Spielhalle Merzigs – alle anderen, auch der Mitbewerber, der geöffnet bleiben dürfe, seien erst später hinzugekommen. „Es sollte doch eigentlich so sein, dass die, die am längsten da ist, bleiben darf“, findet Schwarz. Zudem verweist sie auf den Jugend- und Spielerschutz, der von den Betrieben gewährleistet werden soll: Jugendliche kämen nach ihren Worten „so gut wie gar keine“, außerdem sei für die Sicherheit gesorgt, auch die der Mitarbeiterinnen. Unter anderem gebe es Kameras und eine Klingel, so dass abends nicht jeder eingelassen werden müsse.

Jacobs verweist auf das Spielhallenkonzept der Stadt Merzig. In diesem werde den Royal-Spielstuben eine geringe Störwirkung bescheinigt. Auf Anfrage heißt es vonseiten der Stadt jedoch: „Wenn die Kreisstadt Merzig frei über die Anzahl von Spielhallen entscheiden könnte, würde es in Merzig keine Spielhallen geben.“ So weit kommt es derweil aber nicht: Drei Spielhallen sind nach Worten der Stadt derzeit in Betrieb, in der Trierer Straße, in der Merziger Straße und in der Straße „Am Wäldchen“. Für neue Spielhallen sind rund um Merzig mehrere Flächen vorgesehen, in denen sie vonseiten der Stadt baurechtlich genehmigt werden können: unter anderem im Industriegebiet in Richtung Besseringen, in der Rieffstraße und im Bereich Marbach in Richtung Harlingen. Aber, betont die Stadt, auch hier gelte: „Die gewerbliche Genehmigung obliegt dem Landesverwaltungsamt.“

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