Kritik an Windkraft-Plänen flaut nicht abGenehmigungsverfahren ist ins Stocken geraten

Weiskirchen. "Kein Windkraft-Aus durch Mopsfledermaus" war der Artikel überschrieben, der am 24. Januar in der Merziger Lokalausgabe der SZ erschien

Weiskirchen. "Kein Windkraft-Aus durch Mopsfledermaus" war der Artikel überschrieben, der am 24. Januar in der Merziger Lokalausgabe der SZ erschien. Darin ging es um die Präsentation eines Artenschutzgutachtens, das im Zuge der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Teufelskopf bei Waldweiler sowie dem benachbarten Schimmelkopf bei Weiskirchen im Ortsgemeinderat von Waldweiler sowie im Bauausschuss der Gemeinde Weiskirchen vorgestellt worden war. Und dieser Artikel hat die Fraktion der FWG im Weiskircher Gemeinderat auf den Plan gerufen. Zum wiederholten Mal, so kritisieren die FWG-Vertreter Gunnar Schulz und Dietmar Göbel, werde der Eindruck erweckt, als sei der Windpark auf dem Schimmelkopf schon in trockenen Tüchern.

"Dabei ist noch nicht einmal der Flächennutzungsplan geändert, was eine notwendige Voraussetzung für das Projekt ist", stellt Schulz klar. Auch sei den Orts- und Gemeindegremien keineswegs das komplette Artenschutzgutachten vorgestellt worden. "Es wurde lediglich eine avifaunistische Erhebung präsentiert, die ein Gutachterbüro für den Projektierer Juwi erarbeitet hat. Die Ergebnisse dieser Erhebung wurden von Juwi-Vertretern vorgestellt - und aus deren Sicht interpretiert", sagt Schulz. Seine Deutung des Gutachtens ist eine andere als die, die in dem SZ-Artikel wiedergegeben worden sei: "Die Erhebung hat gezeigt, dass sowohl die Mopsfledermaus als auch die Wildkatze an dem geplanten Standort am Schimmelkopf vorkommen - und daneben noch andere geschützte Tierarten, die unter das Bundesnaturschutzgesetz fallen, wie etwa die Waldschnepfe oder der Waldkauz. Außerdem ist diese Region Zuggebiet von Kranichen und Schwarzstörchen." Paragraf 44 dieses Bundesgesetz verbiete es, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so zu stören, dass sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Auch wird in dem gleichen Paragrafen untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Zwar habe das Gutachten ergeben, dass keine so genannten Wochenstuben (womit größere Vorkommen gemeint sind) der streng geschützten Mopsfledermaus gefunden werden könnten, sondern nur einzelne Exemplare. "Das bedeutet aber nicht, dass es keine Wochenstuben der Mopsfledermaus gibt, denn die sind, wie jeder Fachkundige bestätigen kann, nicht leicht zu finden", sagt Gunnar Schulz.

Zudem fehle für die Änderung des Flächennutzungsplanes noch ein von der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gefordertes hydrogeologisches Gutachten. Schulz sieht den geplanten Standort der Windräder am Schimmelkopf unter naturschutzfachlichen Aspekten als höchst problematisch an. "Ich bin weiterhin überzeugt, dass das Vorhaben an diesem Standort nicht genehmigt werden wird."

Auch rechnet FWG-Vertreter Schulz fest damit, dass Klagen gegen den Windpark kommen werden. Darum verstehe er nicht, warum die Weiskircher Verwaltung den Windpark weiterhin "so stur weiterverfolgt". Die FWG denke darüber nach, die Öffentlichkeit erneut über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens zu informieren, "sobald wir dies öffentlich machen können".

Weiskirchen. Klaus Barth, Bauamtsleiter der Gemeinde Weiskirchen, hat die Aussagen von Gunnar Schulz (FWG) bestätigt, wonach das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung der Windräder am Schimmelkopf noch nicht abgeschlossen sei. Das Verfahren, das seit Juli 2012 laufe, ist nach seinen Worten "ins Stocken geraten, weil sich zwei Problempunkte ergeben haben". Darauf habe das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) im Zuge des Anhörungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange hingewiesen.

Landschaftsschutz ausgliedern

Zum einen befinde sich der geplante Standort der vier Windräder am Schimmelkopf inmitten eines Landschaftsschutzgebietes. Hier strebt die Gemeinde Weiskirchen an, die betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. "Wir haben die Ausgliederung beim saarländischen Umweltministerium beantragt." Das Ministerium verlange hierfür noch eine Darstellung der Fauna und Flora in dem betreffenden Gebiet. Diese werde durch das artenschutzrechtliche Gutachten, das am 24. Januar im Bauausschuss vorgestellt worden sei, geliefert.

Kein K.O.-Kriterium

Barth sagte, dass dort nur die Resultate der Untersuchung präsentiert worden seien, nicht das Gutachten als Ganzes - "nach damaliger Aussage des Auftraggebers Juwi werde das Gutachten komplett in schriftlicher Form in etwa vier Wochen vorliegen, also Ende Februar". Nach seiner Wahrnehmung seien die Erkenntnisse der Gutachter in der Sitzung durchaus kritisch vorgestellt worden. "Zwar hat sich ergeben, dass es artenschutzrechtlich kein absolutes K.O.-Kriterium im Untersuchungsgebiet gibt. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Wildkatze dort ansässig ist, dass es verschiedene Fledermausarten am Schimmelkopf gibt und dass Zugvögel dort vorbeikommen." Das Gutachten stellt aus Sicht von Barth "keinen Freifahrtschein dafür aus, dort oben Windräder zu errichten". Wie stark die artenschutzrechtlichen Aspekte letztlich gewertet würden, sei Sache der Genehmigungsbehörde.

Achtung, Wasserschutzgebiet

Es gebe noch einen zweiten Punkt, der aus Sicht des LUA problematisch sei: Der vorgesehene Windkraft-Standort liegt in einem Wasserschutzgebiet. Darum hat die Genehmigungsbehörde ein hydrogeologisches Gutachten gefordert, dass die möglichen Auswirkungen von Bau und Betrieb der vier Windräder auf diese Schutzzone untersucht. Diese Untersuchung sei Anfang des Jahres vom Projektsteuerer Juwi in Auftrag gegeben worden, ihre Fertigstellung werde drei bis vier Monate in Anspruch nehmen. "Die Zielsetzung wäre, dass wir im Laufe des ersten Halbjahres 2013 den geänderten Flächennutzungsplan im Rat beschließen", sagte Barth. Sollten sich durch die laufenden Untersuchungen wesentliche Änderungen am Planentwurf ergeben, müsste der geänderte Plan erneut offen gelegt werden. Andernfalls werde man den Plan den Genehmigungsbehörden übergeben. Wenn er von diesen genehmigt und veröffentlicht worden sei, habe er Rechtskraft, könnte aber noch juristisch angefochten werden. Erst wenn der Flächennutzungsplan rechtskräftig sei, könne das eigentliche Baugenehmigungsverfahren beginnen. Hier werde ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImsch) angestrebt, das umfassender sei als ein "normales" Bebauungsplanverfahren. So sei unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben, auch die betroffenen Behörden würden nochmals um Stellungnahme gebeten.

Ziel: Baubeginn 2014

Zum weiteren zeitlichen Ablauf erklärte Barth: "Die Zielsetzung ist, dass im Laufe des Jahres 2014 die Baugenehmigung vorliegt und noch im gleichen Jahr die Vorarbeiten oder vielleicht schon der Bau der Anlagen beginnen können." Wenn dies so komme, könnten sich die Räder wie geplant 2015 drehen. Aber bis dahin sind, das räumt der Bauamtsleiter ein, noch einige planungsrechtliche Hürden zu nehmen. cbe

Foto: SZ-Archiv

Hintergrund

Der länderübergreifende Windpark auf dem Kamm des Schwarzwälder Hochwalds bei Weiskirchen und Waldweiler soll aus sieben Anlagen bestehen. Vier Räder würden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Weiskirchen im Bereich des Schimmelkopfs drehen.

Am nur einige hundert Meter entfernten Teufelskopf plant die rheinland-pfälzische Gemeinde Waldweiler den Bau von drei weiteren Windkraftanlagen. Sowohl die Gemeinde Waldweiler als auch die Gemeinde Weiskirchen haben entsprechende Verträge mit der Firma Juwi abgeschlossen.

 Der Bau von Windrädern ist nicht unproblematisch. Foto: dpa

Der Bau von Windrädern ist nicht unproblematisch. Foto: dpa

Die ausgehandelte Mindestpacht, die Juwi zahlen will, beträgt jährlich 100 000 Euro pro Windrad. An dem Windpark in Weiskirchen wollen sich neben der Firma Juwi auch die Bürger-Energie-Genossenschaft Hochwald, die weitere Energie-Projekte im Hochwald vorantreibt, und der Energieversorger VSE beteiligen. cbe/ax

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