"Kiefer will von seinen Fehlern ablenken"

Mettlach. Peter Theobald, Nikolaus Jäger sowie Doris und Peter Siebert wehren sich. "Dubiose Argumente" hatte ihnen Hermann Kiefer, Erster Beigeordneter der Gemeinde Mettlach, vorgeworfen (wir berichteten)

 So soll das Schießsportzentrum auf dem Scheuerhof-Gelände aussehen. Foto: Diana-Touristik

So soll das Schießsportzentrum auf dem Scheuerhof-Gelände aussehen. Foto: Diana-Touristik

Mettlach. Peter Theobald, Nikolaus Jäger sowie Doris und Peter Siebert wehren sich. "Dubiose Argumente" hatte ihnen Hermann Kiefer, Erster Beigeordneter der Gemeinde Mettlach, vorgeworfen (wir berichteten). Kiefer amtierte als Bürgermeister, als jener Bebauungsplan-Beschluss im Gemeinderat gefasst wurde, gegen den die vier einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis (OVG) gestellt hatten. Wie berichtet hat das OVG den Bebauungsplan für nicht rechtens erklärt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.Die Entscheidung des Gerichts, sagen die Antragsteller, zeige, dass die Argumente gegen die Schießanlage - die sie zum Beispiel in Sachen Schießlärm nicht nur im eigenen, sondern im Interesse vieler Bürger vorgebracht hätten - "sehr wohl ernst zu nehmen sind". Ferner ging es um die Befürchtung eines Antragstellers, dass er sein benachbartes Waldgrundstück nicht mehr uneingeschränkt nutzen könne, da Schrot auf sein Grundstück gelangen könnte. Dies hatte das Gericht als berechtigten Einwand anerkannt, gegen den sich Betroffene wehren dürften. Wenn Kiefer hier "dubiose" Argumentation vorwerfe, falle das auf ihn selbst zurück.

Dem Antragsteller, der ein Waldgrundstück neben der Schießanlage besitzt, hatte Kiefer vorgeworfen, er habe ein gutes Geschäft machen wollen. "Empörend", nennt dies der Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Kiefer habe damit das Dienstgeheimnis als Erster Beigeordneter und amtierender Bürgermeister "in eklatanter Weise verletzt".

Mit zweierlei Maß gemessen

Ein weiteres Fehlverhalten werfen die Antragsteller Kiefer bei der Beurteilung der Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern vor, zumal er hier mit zweierlei Maß gemessen habe. Kiefers Fehleinschätzung habe die Gemeinde finanziell geschädigt, das Gericht führte gerade diesen Punkt der Befangenheit eines beteiligten Ratsmitglieds als Grund an, den Beschluss zum Bebauungsplan aufzuheben. Wenn Kiefer sage, "Befangenheit einmal so und einmal so auszulegen, sei schon fast schizophren", so könne man diesen Vorwurf gut an ihn zurückgeben.

Kiefers Aussage, es sei "amtlich widerlegt", dass unzumutbare Lärmbelästigung drohe, ist nach Ansicht der Antragsteller die Unwahrheit. Denn Klagen gegen die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind derzeit beim Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig, das in dieser Frage noch keine Entscheidung getroffen hat. Das OVG hat hierzu ausdrücklich keine Aussagen getroffen. Mit seinen Attacken auf die Antragsteller will Kiefer nach deren Auffassung von eigenen Fehlern ablenken. "Er hat uns auf infame Weise diffamiert. Er hat der Gemeinde Mettlach offensichtlich großen Schaden zugefügt", sagt Peter Theobald. Kiefer solle die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmen. Theobald: "Wir fragen uns, ob es nicht besser wäre, wenn Hermann Kiefer sein Amt als Erster Beigeordneter der Gemeinde niederlegt."

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