Merzig Kein neuer Standort für Kompostieranlage

Merzig · Der Stadtrat Merzig hat die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Grünschnitt neu geregelt. Für die Bürger steigen die Gebühren.

 Gartenabfälle und Grünschnitt kommen in Merzig auch künftig zur Kompostierungsanlage bei Fitten – allerdings wird die Abgabe teurer.  

Gartenabfälle und Grünschnitt kommen in Merzig auch künftig zur Kompostierungsanlage bei Fitten – allerdings wird die Abgabe teurer.  

Foto: Thorsten Wolf

Die Grünschnitt-Annahmestelle der Kreisstadt Merzig soll auch nach der zu Beginn dieses Jahres erfolgten Neuregelung bei der Grünschnittentsorgung am bisherigen Standort gegenüber der Deponie Fitten verbleiben. Allerdings wird im Zuge der Umstellung auf eine landesweite Grünschnitt-Verwertung durch den Entsorgungsverband Saar die Gebührenstaffelung geändert, was in bestimmten Bereichen höhere Kosten für die Bürger bedeutet, die Grünschnitt anliefern. Der Stadtrat von Merzig hat in seiner letzten Sitzung eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen, in der diese beiden Punkte jetzt geregelt sind.

Die Verwaltung hatte, wie der Sitzungsvorlage an den Rat zu entnehmen war, in diesem Zusammenhang zwei alternative Standorte für eine Grünschnitt-Annahmestelle geprüft. Zum einen war überlegt worden, diese am geplanten neuen Standort des städtischen Baubetriebshof im Gelände des Besseringer Hafens einzurichten. Eine zweite Alternative wäre die Ansiedlung einer Grünschnitt-Annahmestelle direkt am Wertstoffhof der Stadt im Gewerbegebiet Bruchwies (Straße Zum Wiesenhof). Doch beide Alternativen würden nach Berechnungen der Stadt höhere Investitionen erfordern, als eine Ertüchtigung der bestehenden Kompostieranlage, die an der Straße zwischen Hilbringen und dem französischen Waldwisse liegt, sie notwendig machen würde. Konkret bezifferte die Verwaltung den Investitionsbedarf für die vorschriftsgemäße Gestaltung der bestehenden Annahmestelle auf etwa 150 000 Euro. Der Neubau einer Annahmestelle in der Nähe des künftigen Bauhof-Standortes würden mit rund 270 000 Euro zu Buche schlagen. Die Angliederung der Grünschnitt-Annahmestelle ans Wertstoffzentrum würde sogar 490 000 Euro kosten. Das Fazit aus dem Rathaus: „Nach Auffassung der Verwaltung soll die Kompostierungsanlage auch weiterhin als Sammelstelle genutzt werden, da dies die wirtschaftlichste Variante darstellt.“

Zudem würden für die Bürger in den Merziger Stadtteilen Büdingen, Silwingen, Mondorf, Mechern, Fitten und Hilbringen die Wege bei der Anlieferung von Grünschnitt weiter, wenn es einen neuen, zentraler gelegenen Standort für die Grünschnitt-Annahme geben sollte. Diesen kurzfristig zu erreichten, sei aber auf Grund der von der Verwaltung aufgelisteten Gründe nicht möglich.

Neben der Standortfrage musste der Stadtrat sich auch mit den neuen Gebühren für die Grünschnitt-Entsorgung befassen. Hier schloss sich der Rat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Staffelung an. Demnach schlägt die Abgabe von Kleinmengen (bis 125 Liter pro Tag) künftig mit einem Euro zu Buche. Ein Kofferraum voll Grünschnitt kostet vier Euro, nimmt die angelieferte Menge mehr als den Kofferraum in Anspruch (zum Beispiel indem die Rückbänke des Autos umgeklappt werden), so kostet dies acht Euro. Bei größeren Mengen, die mit einem Anhänger angeliefert werden, beträgt die Gebühr pro Raummeter Grünschnitt-Abfall ebenfalls acht Euro.

Bislang war es in Merzig so, dass Kleinmengen bis zum Fassungsvermögen eines Pkw-Kofferraums kostenfrei abgegeben werden konnten. Alles, was darüber hinausging, wurde mit vier Euro pro Raummeter berechnet, wobei maximal zwei Raummeter pro Tag angeliefert werden konnten.

Nach Auffassung der Verwaltung verstieß diese Kostenfreiheit für kleine Mengen jedoch gegen das Äquivalenzprinzip im Gebührenrecht. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit sollte diese Regelung aufgegeben werden. „Bisher haben nämlich die Anlieferer, welche gebühren entrichten mussten, diejenigen, welche lediglich kostenfreie Kofferraumladungen angeliefert haben, mitfinanziert.“

Die jetzt vorgeschlagenen und verabschiedeten Gebührensätze sind nach Angaben der Verwaltung keinesfalls kostendeckend, sondern erreichen selbst beim Spitzensatz allenfalls einen Deckungsgrad von etwas über 50 Prozent. Damit die Gebühr die geschätzten Kosten der privaten Grünschnitt-Entsorgung komplett abdeckt, müsste sie nach Angaben der Verwaltung bei 15 Euro liegen. Womit die jetzt beschlossenen acht Euro Maximalgebühr sowie die neue Staffelung nach Auffassung der Verwaltung „bereits den Mindestbetrag darstellt, der erhoben werden muss, um noch rechtssicher Gebühren zu erheben“. Denn das Defizit, das durch die nicht kostendeckend festgelegte Gebühr entsteht, muss aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

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