Kein Blindflug aus Bequemlichkeit
Merzig-Wadern · Fahren mit "Guckloch" oder doch lieber die Scheiben freikratzen? Diese Frage stellen sich derzeit einige Autofahrer, wenn sie vor ihrem vereisten Auto stehen. Die Polizei Wadern rät dazu, die zugefrorenen Scheiben sowie die Außenspiegel immer vor Fahrtantritt zu enteisen.
Dies ist auch in der Straßenverkehrsordnung unter den "sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers" aufgeführt. Unter anderem ist man demnach als Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass die Sicht durch den Zustand des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird. Entfernt man Schnee und Eis nicht, so riskiert man empfindliche Strafen sowie im Falle eines Verkehrsunfalles Regressforderungen der Versicherung. Wer hingegen mit einem "kleinen Guckloch" unterwegs ist, fährt quasi im Blindflug und gefährdet damit sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Um vereisten Scheiben vorzubeugen, hilft es nach Aussage der Polizei oft schon, dicht an einer Wand zu parken, da eisige Winde die Scheiben so weniger erreichen. Im Fachhandel gibt es laut Polizei Abdeckplanen oder Eisfolien, die man über das Auto oder über die Scheibe legen kann. Sie bieten einen wirksamen Schutz vor gefrorenen Scheiben, heißt es weiter.