Keime aus dem Heimlinger Bach?

Merzig. Der Geschäftsführer der Stadtwerke, Ulrich Fischer, umriss auf einer gestern anberaumten Pressekonferenz nochmals die Chronologie der Ereignisse und ging auf die möglichen Ursachen ein. Jürgen Blasius, technischer Leiter der Stadtwerke, betonte: "Es lag keine massive Belastung vor. Es wurde nur ein E-Coli-Keim in einer einzigen Probe gefunden

Merzig. Der Geschäftsführer der Stadtwerke, Ulrich Fischer, umriss auf einer gestern anberaumten Pressekonferenz nochmals die Chronologie der Ereignisse und ging auf die möglichen Ursachen ein. Jürgen Blasius, technischer Leiter der Stadtwerke, betonte: "Es lag keine massive Belastung vor. Es wurde nur ein E-Coli-Keim in einer einzigen Probe gefunden." Von fünf Proben waren drei völlig unbelastet. In zwei wurden koliforme Keime nachgewiesen, die auf eine Verunreinigung hinweisen, wenn auch nicht unbedingt auf eine fäkale. Somit habe es, bekräftigten die Stadtwerke, keine gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung gegeben.Als sich der Verdacht auf E-Coli-Bakterien am Freitag bestätigte, ordnete das Gesundheitsamt sofort die üblichen Maßnahmen an: Chlorung und Weitergabe der Abkochverordnung an die Bevölkerung. Der Notfallplan der Stadtwerke lief an, dabei wurde allerdings ein Fall von Nachbarschaftshilfe zunächst übersehen, räumte Fischer ein: "Am Donnerstag wurde für vier bis fünf Stunden Wasser nach Fremersdorf geleitet, um während Baumaßnahmen eine Notwasserversorgung zu sichern", erklärte Fischer. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg hatte aber parallel eigene Proben gezogen und dabei Belastungen mit koliformen Bakterien nachgewiesen. "Wir gehen davon aus, dass die von unserem Wasser stammen", sagte Fischer. Auch in Fremersdorf konnte die Abkochvorschrift gestern aufgehoben werden.Als mögliche Ursache für die Verunreinigung kommt laut Stadtwerke eine Anstauung im Oberlauf des Heimlinger Baches zwischen Bachem und Brotdorf in Betracht. Dort wurde der Bachlauf durch Unrat und Autoreifen gestaut, es entstand ein größerer Tümpel. Nach Einschätzung der Stadtwerke ist es möglich, dass durch die umfangreichen Niederschläge und die damit verbundene Aufweichung der Böden von dort koliforme Keime in das Quellwasser von oben eingetragen wurden. Fischer: "Vor allem über den Bachlauf könnten Keime in das Wasser aufgenommen worden sein. Aber das ist Spekulation." Der Tümpel liegt in der so genannten Zone II des Wassereinzugsgebiets der Quelle Heimlingen, etwa 500 Meter entfernt von der Fassungsanlage. Die Stauung wurde beseitigt, aber die Quelle wird vorerst vom Netz getrennt bleiben, bis die Wasserqualität wieder dauerhaft einwandfrei ist. Bis Sonntagabend wird das Wasser noch vorschriftsgemäß gechlort.Von Freitag bis Dienstag gingen zu der Wasserverunreinigung bei den Stadtwerken etwa 150 Anrufe ein, davon auch etwa zehn "Krankmeldungen" - kurioserweise auch aus Stadtteilen, die nicht mit dem verunreinigten Wasser versorgt wurden. Es gingen aber auch Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass in dem Wasserschutzgebiet Gülle gefahren werde. Die Stadtwerke haben die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen laufen noch. Ein Zusammenhang mit dem verunreinigten Trinkwasser kann laut Stadtwerke ausgeschlossen werden. Die Quelle "Heimlinger Tal" macht 15 Prozent der Gesamtwassermenge aus. Sie wird nach Angaben von Ulrich Fischer vor allem benötigt, um bei den übrigen acht Tiefenbrunnen nicht an die Fördergrenzen zu stoßen.

stichwortSeit über 100 Jahren versorgt die Quelle Heimlingen Merzig mit Wasser. In den 90ern musste die Quelle vom Netz getrennt werden, weil das Wasser nach der damals gültigen Trinkwasserverordnung zu viel Kohlensäure enthielt. Die Quelle blieb zwar in Betrieb, das Wasser wurde aber direkt in den Seffersbach geleitet. Die Quelle Heimlingen wurde 2007 für 125 000 Euro saniert und wieder in Betrieb genommen. "Das Wasser hat sich nicht geändert, nur die Trinkwasserverordnung", sagte Fischer. nicHintergrundTrinkwasserschutzgebiete werden in drei Schutzzonen unterteilt. Wasserschutzzone I, der Fassungsbereich, ist die unmittelbare Umgebung der Fassungsanlage oder des Brunnens. Das Betreten der eingezäunten Zone ist verboten. Wasserschutzzone II ist das engere Schutzgebiet: Vom Gebietsrand bis zur Fassungsanlage soll die Fließzeit mindestens 50 Tage betragen, um das Wasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Hier gelten Nutzungsbeschränkungen, etwa für die Bebauung, Landwirtschaft (Düngung) oder den Straßenbau. Wasserschutzzone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet. Hier gelten Nutzungseinschränkungen, etwa für das Ablagern von Schutt oder Abfallstoffen, die Anwendung von Gülle oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, für Massentierhaltung, Kläranlagen oder Kiesgruben.

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