Einsatz mit Drohne Jäger retten Kitze mit Drohnen vor dem sicheren Tod

Merzig · Rehkitze, die in Feldern hocken, schweben in Lebensgefahr. Denn sie sind Mähdreschern hilflos ausgeliefert. Mit einem Droheneinsatz konnten nun zwölf dieser Tiere vor dem sicheren Tod gerettet werden.

 Leonhard Ollinger aus Merzig bei der Rettung eines von zwölf Rehkitzen.

Leonhard Ollinger aus Merzig bei der Rettung eines von zwölf Rehkitzen.

Foto: eb

Von Erfolg gekrönt war der Drohneneinsatz der Jägerschaft Merzig bei der Suche nach Rehkitzen auf landwirtschaftlichen Flächen. Bei diesen Einsätzen konnten bislang zwölf Rehkitze vor dem sicheren Tod durch schweres Mähgerät gerettet werden. Dies teilte Andreas Kranz, Hegeringleiter der Stadt Merzig und zugleich Stellvertreter des Kreisjägermeisters Armin Birk (Beckingen), mit. „Die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten, Jägern, Helfern und Drohnenpilot war vorbildlich“, lobte Kranz die Teilnehmer. Geflogen wurde in den Jagdrevieren Wellingen, Büdingen, Hilbringen, Ballern, Fitten, Bietzen-Harlingen, Merchingen und Merzig-Kreuzberg. Die Flächengrößen schwankten zwischen einem und über 20 Hektar.

Auf Initiative des Hegeleiters Kranz wurde von der Jagdgenossenschaft Merzig im vergangenen Jahr eine Drohne zur Kitzrettung in landwirtschaftlichen Flächen angeschafft. „Die Landwirte stehen in der Pflicht, sich vor der Mahd davon zu überzeugen, dass sich keine Tiere in der zu bearbeitenden Fläche befinden, schließlich sollen die Rehkitze nicht zu Schaden kommen. Sie schrecken noch nicht auf und können auch die Gefahr nicht erkennen, wenn ein Kreiselmäher herankommt. Sie laufen auch nicht weg“, nennt Kranz den Grund und Zweck für die Anschaffung, bei der es letztendlich um das Tierwohl geht.

 Alexander Kranz vom Ellerhof fliegt mittels Fernbedienung die Drohne zurKitzrettung über zu mähende Wiesen.

Alexander Kranz vom Ellerhof fliegt mittels Fernbedienung die Drohne zurKitzrettung über zu mähende Wiesen.

Foto: eb

Allerdings dürfen die Landwirte das nicht selbstständig tun, denn das Jagdausübungsrecht (Aufsuchen, Nachstellen, Aneignen) obliegt einzig dem Jagdausübungsberechtigten, sprich: dem Jagdpächter. Der Landwirt muss sein Vorhaben mit dem jeweilig zuständigen Jagdpächter abstimmen, der wiederum den Drohnenflug genehmigen. Das mit einer Wärmebild- und Restlichtkamera bestückte Flugobjekt soll möglichst in den frühen Morgenstunden aufsteigen, damit die Umgebungstemperaturen niedrig sind und die Kamera die Tiere besser erkennt. Geflogen wurde die Kamera von Alexander Kranz, dabei wurde er von Helfern aus den Jagdrevieren unterstützt.

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