Rat in Merzig sagt Ja Gremien-Sitzungen finden in Form von Videokonferenzen statt

Merzig · Stadtrat von Merzig fasst Grundsatzbeschluss, der künftig ein Abweichen von der Präsenzpflicht bei Sitzungen der städtischen Gremien erlaubt.

In Merzig können Sitzungen des Stadtrates als Videokonfrenz stattfinden
Foto: picture alliance / Oliver Berg/d/Oliver Berg

In der Kreisstadt Merzig können Sitzungen der politischen Gremien wie dem Stadtrat oder dessen Ausschüssen fortan in Form von Videokonferenzen stattfinden. Möglich macht dies ein Grundsatzbeschluss, den der Merziger Stadtrat am Wochenende im elektronischen Umlaufverfahren fasste. Dabei gaben die Ratsmitglieder ihr Votum per E-Mail ab. Durch den Grundsatzbeschluss ist es ab sofort möglich, aus Infektionsschutzgründen während der Corona-Pandemie bis auf Weiteres digital tagen zu können. Damit die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, die Sitzungen zu verfolgen, werden die Videokonferenzen zeitgleich in der Stadthalle übertragen. Der Grundsatzbeschluss, für den eine Zwei-Drittel-Mehrheit an Ja-Stimmen erforderlich war und auch erreicht wurde, gilt nach Auskunft der Stadtverwaltung für die gesamte Dauer der laufenden Amtszeit des Stadtrates. Er hat Gültigkeit für die Sitzungen von Arbeitsgruppen des Stadtrates, Sitzungen von Ausschüssen sowie vom Stadtrat selbst. Nach dem jetzt gebilligten Beschlussvorschlag können diese Sitzungen als Videokonferenz stattfinden, wenn die Durchführung einer Präsenzsitzung aufgrund der Corona-Pandemie ganz erheblich erschwert ist. 34 von 39 Stadtratsmitgliedern erteilten nach Auskunft der Stadtverwaltung vom Montag ihre Zustimmung zur digitalen Sitzungsabwicklung; ein Mitglied sprach sich dagegen aus. Vier Mitglieder gaben kein Votum ab.

„Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften trifft der Stadtrat seine Beschlüsse grundsätzlich in Präsenzsitzungen mit der Möglichkeit eines ungehinderten Meinungsaustauschs bei gleichzeitiger Anwesenheit der Mitglieder“, hält die Stadtverwaltung in ihrer Mitteilung fest. Um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen auch in außerordentlichen Notlagen, wie der aktuellen Corona-Krise, sicherzustellen, sei das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) um die Vorschrift des Paragraphen 51a ergänzt. Danach können Stadtratssitzungen als Videokonferenzen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass aufgrund einer außerordentlichen Notlage, wie der derzeitigen Corona-Pandemie, die Durchführung einer Sitzung ganz erheblich erschwert ist, beispielsweise aufgrund hoher Infektionszahlen. Diese vorübergehende Abweichung vom Grundsatz des Sitzungszwangs bedarf laut Auskunft der Verwaltung eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses. Das heißt: Zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl, im Falle des Merziger Rates mindestens 26 Ja-Stimmen, waren erforderlich.

Damit auch die interessierte Öffentlichkeit bei öffentlichen Tagesordnungspunkten dem Sitzungsverlauf folgen kann, werden die Videokonferenzen zeitgleich in Ton und Bild im großen Saal der Stadthalle Merzig übertragen. Von dort haben Betroffene bei Bauanträgen während des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung sowie Bürgerinnen und Bürger während der Einwohnerfragestunde bei Stadtratssitzungen auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Beschluss des Rates findet auch umgehend Anwendung: Bereits die Sitzung des Hauptausschusses am Montag fand als Videokonferenz statt, ähnlich wird es mit der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag (Beginn 17.30 Uhr, Übertragung des öffentlichen Teils in der Stadthalle) und der Sitzung des Stadtrates am Mittwoch (Beginn: 17.30 Uhr, Live-Übertragung in der Stadthalle) sein.

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