Feuer und Flamme für Silvester

Merzig-Wadern. Heute beginnt wieder das kürzeste Saisongeschäft des Jahres: Ganze drei Tage lang nur dürfen Feuerwerkskörper bei uns verkauft werden. Der Kreisfeuerwehrverband gibt Hinweise, worauf beim Böllerkauf zu achten ist. Auf Gütesiegel achtenEin erster wichtiger Tipp: "Kaufen Sie nur BAM-zugelassene Artikel

Auch der sachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern will gelernt sein. Foto: SZ

Merzig-Wadern. Heute beginnt wieder das kürzeste Saisongeschäft des Jahres: Ganze drei Tage lang nur dürfen Feuerwerkskörper bei uns verkauft werden. Der Kreisfeuerwehrverband gibt Hinweise, worauf beim Böllerkauf zu achten ist.

Auf Gütesiegel achten

Ein erster wichtiger Tipp: "Kaufen Sie nur BAM-zugelassene Artikel." Die im Handel erhältlichen, amtlich geprüften Feuerwerkssortimente müssen mit der Zulassungskennzeichnung BAM-P I (Klasse P I: "harmloses" Kleinstfeuerwerk) oder BAM-P II (Klasse P II: erst ab 18 Jahren erlaubt) und einem vierstelligen Zahlencode gekennzeichnet sein. Achten Sie beim Kauf auf diese Aufdrucke. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, sieben Uhr, und nur durch Personen über 18 Jahre erlaubt. Feuerwerksartikel - auch die der Klasse I - gehören nicht in die Hände von kleinen Kindern oder angetrunkenen Personen.

Außenfeuerwerke dürfen nicht in der Wohnung gezündet werden. Beim Abbrennen vor dem Haus oder auf dem Balkon sollten immer alle Fenster, Türen und Lüftungsklappen geschlossen sein. Ansonsten besteht Brandgefahr durch Funkenflug. Feuerwerksraketen sollte man nur aus einer geeigneten Halterung abfeuern. Sehr gut hierfür eignet sich eine mit Wasser gefüllte Glasflasche, die auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund steht.

"Sorgen Sie zudem dafür, dass die Raketen ungehindert senkrecht nach oben steigen können. Einzelraketen nicht bündeln, sondern nacheinander abschießen."

Weiter empfiehlt die Feuerwehr: Böller vor dem Anzünden auf den Boden legen und dabei genügend Sicherheitsabstand zu anderen Personen lassen; Knaller nicht in der Hand halten und nicht auf Menschen oder Tiere werfen. "Verwenden Sie auch keine selbstgebastelten Böller."

Blindgänger löschen

Noch unverbrauchte Raketen und Böller sollten während des Feuerwerks sicher in einem geeigneten, geschlossenen Behälter verwahrt werden, damit sie nicht unbeabsichtigt vorzeitig durch Funkenflug gezündet werden können. Blindgänger sollte man liegen lassen und erst nach einer gewissen Zeit mit Wasser ablöschen.

Vorsicht ist aber auch bei Tischfeuerwerken der Klasse I geboten. "Achten Sie hier besonders darauf, dass sich keine brennbare Dekoration in unmittelbarer Nähe befindet." Für den Notfall sollte ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher in der Nähe bereitstehen.

Falls dennoch etwas passiert, rufen Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr. Brandverletzungen sofort mindestens zehn Minuten mit Wasser kühlen.

"Die meisten Brände zum Jahreswechsel sind auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern oder auf Unglücksfälle in der Küche zurückzuführen. Sie ließen sich durch mehr Vorsicht verhindern", so der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Georg Flesch.