Es zählt die Mitverantwortung

Merzig-Wadern · In den Dekanaten Losheim-Wadern und Merzig werden eine Reihe von Kirchen-Gremien gewählt. Meist muss man mindestens 16 Jahre alt sein und drei Monate und länger in der Kirchengemeinde wohnen.

"Mitverantwortung zählt!" Unter diesem Motto stehen die Pfarr- und Kirchengemeinderatswahlen, die am 7. und 8. November im Bistum Trier anstehen. Auch in den Dekanaten Losheim-Wadern und Merzig gehen die Katholiken zu den Wahlurnen. Aber nicht jeder, der sich in einem der Gremien engagieren und Mitverantwortung tragen will, darf kandidieren.

"Ich möchte Sie alle ermutigen, sich an der Wahl zu beteiligen - indem Sie eine Kandidatur erwägen und von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen", ruft Bischof Stephan Ackermann im Grußwort zur Pfarrgemeinderatswahl auf. Die Ordnung für den Kirchengemeinderat im Bistum Trier sieht vor, dass ein Mitglied mindestens 18 Jahre alt sein und seinen ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei haben muss. Letzteres trifft bei einer Frau bald nicht mehr zu, deren Name nicht in der Zeitung stehen soll. Nennen wir sie Annemarie. Seit Jahren engagiert sich Annemarie in ihrer heimatlichen Pfarrgemeinde in unserem Kreisgebiet, unter anderem als Mitglied im Pfarrgemeinderat und später im Kirchengemeinderat. Aber Annemarie zieht um und lebt künftig einige Kilometer außerhalb der Pfarrgemeinde. Obwohl sie mit der Pfarrei weiter verbunden bleibt und sich engagieren will, darf sie das zumindest im Kirchengemeinderat nicht mehr tun.

"Natürlich ist ehrenamtliches Engagement erwünscht. In diesem speziellen Fall ist es aber an rechtliche Voraussetzungen gebunden", sagt Hans Georg Schneider von der Pressestelle des Bistums Trier in Saarbrücken. Die eingeschränkte Wählbarkeit entstehe dadurch, dass der Kirchengemeinderat ein Gremium ist, das quasi Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat vereint. Und die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat unterliegt strengeren Bedingungen. "Da der Verwaltungsrat die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde ist, sind die Personen wählbar, die seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in der Kirchengemeinde haben", erklärt Schneider. "Dieses Territorialprinzip ist für den Verwaltungsrat bindend und damit auch für den Kirchengemeinderat." Schneider weist darauf hin, dass es auch für Menschen ohne Wohnsitz in der Pfarrgemeinde möglich ist, in einem Ausschuss des Kirchengemeinderates mitzuarbeiten - allerdings ohne Stimmberechtigung. Und auch über das Gremium hinaus gebe es vielfältige Möglichkeiten, sich in der Gemeinde zu engagieren. Für den Pfarrgemeinderat dürfen Mitglieder der katholischen Kirche gewählt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind und innerhalb der Kirchengemeinde wohnen. Gewählt werden können auch Personen, die außerhalb der Pfarrei wohnen, wenn sie in dieser wichtige Dienste verrichten. Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderats gehört der Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Der Verwaltungsrat wird von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gewählt. Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Die Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, das kirchliche Vermögen einer Pfarrgemeinde zu verwalten. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Rat wurde 2011 eingeführt

Für den Kirchengemeinderat dürfen Mitglieder der katholischen Kirche gewählt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Der Kirchengemeinderat, der 2011 eingeführt wurde, vereint Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat. Die Wahl dieses Gremiums erfolgt, wenn dazu ein übereinstimmender Beschluss des Verwaltungs- und des Pfarrgemeinderates vorliegt. Der Kirchengemeinderat berät und entscheidet über pastorale Themen und Vermögensfragen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit, den Pfarreienrat auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft direkt zu wählen. Der Pfarreienrat Direkt berät und entscheidet die Belange aller Pfarreien und der Pfarreiengemeinschaft. In diesem Modell wird auch der Verwaltungsrat am 7. und 8. November direkt gewählt. Da die Pfarrgemeinderäte wegfallen, können in den Pfarreien Gemeindeteams gebildet werden, die die Pastoral vor Ort gestalten. Die Wahl dieses Gremiums erfolgt, wenn dazu ein übereinstimmender Beschluss aller Pfarr- und Kirchengemeinderäte einer Pfarreiengemeinschaft vorliegt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat.

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