Energetische Sanierung im Paket
Merzig-Wadern · Gerade für Häuslebauer sind einige neue Vorschriften zu beachten, was Energiesparen angeht. Die Anfordeurngen an Neubauten sind gernerell höher geworden. Aber auch wer seinen Altbau sanieren will, kann von einer Förderung profitieren.
Für Durchblick im Förderdschungel will die Verbraucherzentrale des Saarlandes sorgen. "Seit Anfang des Jahres gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamt-Energieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden", erläutert Reinhard Schneeweiß, Energieberater der Verbraucherzentrale.
"Die Berechnung der Energiekennwerte eines Gebäudes ist sehr komplex und muss immer Dämmstandard und Energieträger berücksichtigen", führt Schneeweiß weiter aus. So lassen sich ihm zufolge die Vorgaben auf verschiedene Arten umsetzen: "Beim Heizen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, bei vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten", erläutert der Energieberater. Er empfiehlt, nicht nur die Investitions-, sondern auch die Folgekosten im Blick zu haben.
Es gelten neue Standards
"Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard", fasst Schneeweiß die Neuerungen zusammen. Folglich passe die Förderbank des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zum 1. April ihre Förderbedingungen an: "Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende vergangenen Jahres zulässigen Werte liegt. Dafür gibt es aber mit bis zu 100 000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung."
Die Antragsfrist für ein "KfW-Effizienzhaus-70" ist zum Ende März abgelaufen. Doch der Experte weiß aus Erfahrung: "Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen." Die strengeren Regelungen gelten nur für den Neubau - nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Dennoch verbessern sich einige Förderkonditionen für alle, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen. "So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden", zählt der Energieberater auf. Dabei bedeute Heizungspaket, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht, sondern das Heizsystem optimiert werde. Beim Lüftungspaket werde der Einbau einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme kombiniert.
Termine unter Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 oder in Merzig in der Verbraucherberatungsstelle, Am Gaswerk 10 (gegenüber Stadtwerke), Tel. (0 68 61) 54 44 oder unter (06 81) 5 00 89 15.