Der Umgang mit Kriegsgefangenen

Kein Thema bewegt in diesen Tagen die Gemüter im Land so sehr wie die durch die Flüchtlingskrise bedingte Masseneinwanderung nach Deutschland. In diesem Beitrag soll die Zuwanderung in die Merziger Region während der vergangenen 200 Jahre auch als eine Geschichte der auf vielfache Weise stattgefundenen Begegnung mit dem Fremden dargestellt werden.

Auch unterrichtete die Merziger Zeitung schon am 20. August 1914 ihre Leserschaft über "Die Behandlung unserer Kriegsgefangenen". Darin wurde weiter ausgeführt: "Wichtig ist für uns, dass wir in den Kriegsgefangenen, soweit es die Mannschaften anbetrifft, gleichzeitig Arbeiter erhalten, die natürlich unter umfassenden Vorsichtsmaßregeln sowohl für staatliche und kommunale Behörden wie für Privatpersonen Arbeiten ausführen können. Dabei werden diese Arbeiten nicht etwa umsonst geleistet, sondern auch entsprechend bezahlt. Die Bedingungen haben die Militärbehörden im Benehmen mit den Arbeitgebern festzusetzen und der Verdienst wird im Interesse der Kriegsgefangenen verwendet. Bleiben Überschüsse, so werden die Unterhaltungskosten abgezogen und die dann übrigbleibenden Beträge werden den Kriegsgefangenen bei der Entlassung ausbezahlt. Es besteht also eine Fürsorge für die Gefangenen, die so weitgehend als möglich ist. Die Offiziere, die unter Abgabe ihrer Waffe sich ehrenwörtlich verpflichten müssen, keine Fluchtversuche vorzunehmen, werden zu derartigen Arbeiten nicht herangezogen. Es wird für eine ihrem Range entsprechende Unterkunft Sorge getragen und die näheren Bestimmungen über ihr Verhalten werden von der Militärbehörde, der sie unterstehen, erlassen. Soweit als möglich werden die Kriegsgefangenen in Festungen untergebracht, deren Einrichtungen ein etwaiges Entweichen am wenigsten gestatten. Reichen die Unterkunftsräume nicht aus oder liegen Gründe anderer Art vor, die z. B. mit dem Transport usw. zusammenhängen, so werden sie in Baracken oder Zeltlagern untergebracht, auf deren Bewachung natürlich besondere Sorgfalt verwendet werden muss. Es liegt nahe, dass man die Kriegsgefangenen möglichst in das Innere des Landes transportiert. Die Unterbringung in geschlossenen Räumen hat an sich natürlich den Vorzug, dass zur Bewachung weniger Truppen notwendig sind als im offenen Lager. Selbstverständlich werden Fluchtversuche sofort durch die Kugel geahndet und etwaige Meutereien führen ohne weiteres zum Gebrauch der Waffe. Die Korrespondenzen werden natürlich genauestens überwacht."

Tags darauf, am 21. August 1914, meldete das Blatt dann: "Fast täglich passieren jetzt französische Gefangene unsere Station. Heute soll dies besonders der Fall sein. Die Gefangenen werden nach dem Inneren meist auf Festungen gebracht, wo sie arbeiten müssen, allerdings gegen Bezahlung."

Der im Verlauf des Krieges immer stärker zunehmende Arbeitskräftemangel machte es dann doch erforderlich, Kriegsgefangene entgegen der Bestimmungen der "Haager Landkriegsordnung" im Bergbau, in der Industrie und auch in der Landwirtschaft einzusetzen. Schließlich kamen Kriegsgefangene in diesen Bereichen auch hier in unserer Region zum Einsatz. Genaue Zahlen über die in der Saarregion während des Krieges eingesetzten Kriegsgefangenen gibt es allerdings nicht. < Wird fortgesetzt.

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