Damit aus harmlosem Spaß keine Straftat wird

Merzig-Wadern · Zu Halloween ziehen jedes Jahr mehr und mehr als Monster oder Hexen verkleidete Kinder und Jugendliche von Tür zu Tür und drohen: "Süßes oder Saures!" Nicht selten eskalieren aber Kinderstreiche als Rache für fehlende "Spenden" und werden zum Fall für die Polizei .

"Das Spektrum reicht dabei von grobem Unfug bis hin zu Beleidigung und Sachbeschädigung", heißt es von Seiten der Ordnungshüter. Gerade die jüngste Häufung von Zwischenfällen mit so genannten Horrorclowns zeigt zudem, dass die Grenze vom harmlosen Spaß zum gefährlichen (und verbotenen) Übergriff fließend sein kann.

Daher gibt die Polizei-Inspektion Wadern ein paar Tipps und Denkanstöße, bevor die "dunklen Gestalten" am 31. Oktober wieder unterwegs sind: Die Straßenverkehrsordnung verbietet, Gegenstände in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verbringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. "Auch durch Eierwürfe kann es zu einer erheblichen Gefahr für den Straßenverkehr kommen - zum Beispiel wenn der Autofahrer erschrickt und dadurch die Gewalt über sein Fahrzeug verliert", mahnt die Polizei .

Neben der Sicherheit für den fließenden Verkehr sollten die Halloween-Geister selbst auch an ihre Sicherheit denken. Wenn Kinder oder Jugendliche durch die Straßen ziehen, werden sie von Autofahrern besser erkannt, wenn reflektierende Accessoires an der Kleidung angebracht sind. Stark befahrende Straßen sollte man für "Beutezüge" meiden. Die Eltern sollten mit ihren Kindern besprechen, wo sie gefahrloses spuken können.

"Eltern sollten den Kindern und Jugendlichen vor allen Dingen den Unterschied zwischen Streich und Straftat vor Augen halten", findet die Polizei . Denn das Beschmieren von Fahrzeugen, Hauswänden und dergleichen könne sich schnell zu einem Halloween-Schreck entwickeln, der unter Umständen überaus teuer werden könne.

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