SZ-Leserreporter Wenn der Berechtigungsschein ausbleibt

Merzig · Sechs FFP2-Masken für zwei Euro bekommen Menschen über 60 Jahre bis 28. Februar – wenn sie einen entsprechenden Bezugsschein haben. Doch nicht jeder hat diesen von seiner Krankenkasse bekommen, zeigt ein Fall aus Merzig. Aber es deutet sich eine unbürokratische Lösung an.

 Mit diesen Berechtigungsscheinen bekommen Menschen über 60 in Deutschland sechs FFP2-Masken für einen geringen Eigenbeitrag in der Apotheke. Am Sonntag läuft der Gültigkeitszeitraum des ersten Bezugsscheines aus. Manch einem Berechtigten fehlt er allerdings noch.

Mit diesen Berechtigungsscheinen bekommen Menschen über 60 in Deutschland sechs FFP2-Masken für einen geringen Eigenbeitrag in der Apotheke. Am Sonntag läuft der Gültigkeitszeitraum des ersten Bezugsscheines aus. Manch einem Berechtigten fehlt er allerdings noch.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Zum Schutz vor dem Coronavirus sollen einige Bundesbürger subventionierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen. Dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Zweimal können jeweils sechs Masken gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins und einer Eigenbeteiligung von zwei Euro in einer Apotheke abgeholt werden. Für die Abholung gibt es zwei Zeiträume: Der erste endet am Sonntag, der zweite am 15. April – so ist es auf den Bezugsscheinen auch ausgewiesen.