Ausschuss für Flächenverkauf

Besseringen. Für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Grundstücke für die neue Umgehung bereitzustellen, stimmten 14 Ausschuss-Mitglieder, eines stimmte dagegen. Gleichzeitig lehnte der Ausschuss eine Resolution der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen ab, in der gefordert wird, von der aktuellen Planung für die Ortsumgehung aus Gründen des Trinkwasserschutzes Abstand zu nehmen

Besseringen. Für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Grundstücke für die neue Umgehung bereitzustellen, stimmten 14 Ausschuss-Mitglieder, eines stimmte dagegen. Gleichzeitig lehnte der Ausschuss eine Resolution der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen ab, in der gefordert wird, von der aktuellen Planung für die Ortsumgehung aus Gründen des Trinkwasserschutzes Abstand zu nehmen. Lediglich Grünen-Fraktionschef Klaus Borger stimmte für die Resolution, mit 14 Gegenstimmen (von CDU, SPD und FDP) wurde sie abgelehnt.Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hatte bei der Stadt für den Erwerb der beiden Grundstücke angefragt, da sie nach dem aktuellen Planungsstand zur Anlage von Wasser-Versickerungsbecken benötigt werden. Allerdings befinden sich diese beiden Flächen, jeweils etwa 500 Quadratmeter nördlich und südlich der Trasse der Orstumgehung, außerhalb der Flächen, die im Rahmen des Planfeststellungs-Verfahrens für die Trassenführung vorgesehen sind. Damit der Planfeststellungsbeschluss nun erfolgen und veröffentlicht werden kann, ein weiterer Schritt im Rahmen des laufenden Planungs- und Genehmigungsverfahrens, musste die Stadt grunsätzlich ihre Bereitschaft erklären, diese Flächen dem LfS zu überlassen.Lebhafte DiskussionDer Abstimmung vorausgegangen war eine erneute, zeitweise sehr lebhafte Diskussion über die grundsätzliche Bedeutung der Ortsumgehung Besseringen. Grünen-Chef Klaus Borger machte darauf aufmerksam, dass ein Großteil der geplanten Trasse durch ein Wasserschutzgebiet verläufe. Aus ökologischer Sicht sei dies äußerst bedenklich. Die Redner anderer Parteien hielten entgegen, dass die grundsätzlichen Beschlüsse zur Umgehung schon vor langem gefallen seien und jetzt nicht mehr kurz vor Abschluss der Planungen das Vorhaben als solches in Frage gestellt werden dürfe.

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