Artenvielfalt bedeutet Gesundheit

Brotdorf · Aus Sicht des Nabu Saar sollten auch private Waldbewirtschafter Schutzmaßnahmen für seltene Vogelarten ergreifen. Dies wurde nun in einem Vertrag festgehalten, der Empfehlungen zum Vogelschutz gibt.

 Schützenswert: der Rotmilan. Fotos: Nabu

Schützenswert: der Rotmilan. Fotos: Nabu

Wälder nehmen national und international eine besondere Stellung bezüglich der Übernahme von Verpflichtungen zum Erhalt der Artenvielfalt ein. Dabei stehen diese Verpflichtungen nicht selten in Konkurrenz zu Nutzungsansprüchen des wertvollen Rohstoffes Holz, sind sich viele Naturschützer einig.

Da die gesetzlichen Regelungen der Waldbewirtschaftung zum Schutz von Vogelarten, für die besondere Verantwortung getragen werden müsse, leider immer noch unzureichend und wenig konkretisiert seien, sei es aus Sicht des Naturschutzbundes Saar (Nabu) mehr als begrüßenswert, wenn sich auch private Waldbewirtschafter bereit erklärten und sich selbst verpflichteten, auf freiwilliger Basis zusätzliche Schutzanstrengungen zu übernehmen.

Den Nabu Saar und die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald (FBG) verbindet eine vertrauensvolle und erfolgreiche Kooperation bei vielen Fragen der Waldbewirtschaftung, Waldnaturschutzvorhaben und dem Vorhaben, die Jagd im Sinne des Waldschutzes weiterzuentwickeln, wie die Verantwortlichen beider Organisationen betonen. "Die Integration ökologischer Gesichtspunkte in die Waldbewirtschaftung ist seit der Gründung der FBG im Jahr 1989 integraler Bestandteil bei der Beratung und Betreuung des Privatwaldes und wurden im Waldkodex der Forstbetriebsgemeinschaft manifestiert", sagt Klaus Borger, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald.

Tipps zum Artenschutz

Die Horstschutzvereinbarung, die er und Nabu-Chef Ulrich Heintz im Privatwald Jungenwald bei Brotdorf am Mittwoch unterzeichnet haben, nennen beide einen erneuten Beleg für die gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Natur- und Waldschutzzielen im Privatwald.

Sie gibt dem Waldbesitzer Empfehlungen, wie er ganz persönlich im Rahmen der Waldpflege Verantwortung für seltene und geschützte Vogelarten, wie etwa beim Rotmilan, übernehmen kann. Der Schutz dieser Arten fördert aber auch wirtschaftliche Ziele des Waldbesitzers, da ein artenreicher Wald ein gesunder Wald ist und gesunde Wälder ertragreich sind. So stehen zum Beispiel die oft zu Schaden kommenden Waldmäuse bei einigen der Vogelarten, die die Horstschutzvereinbarung umfasst, ganz oben auf dem Speiseplan und werden so auf natürlichem Wege reguliert.

 Nabu-Chef Ulrich Heintz (l.) und FBG-Vorsitzender Klaus Borger mit dem Vertrag.

Nabu-Chef Ulrich Heintz (l.) und FBG-Vorsitzender Klaus Borger mit dem Vertrag.

"Wir hoffen, dass noch viele weitere Privatwaldbesitzer diese freiwillige Vereinbarung übernehmen und so die Erhaltung unserer Vogelwelt unterstützen", meinte Ulrich Heintz, der Landesvorsitzende des Nabu Saar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort