Angst vor einem Überfall

Perl/Borg · Die Bitte der Pendlerin, den Parkplatz über das benachbarte Gebäude mit Licht zu versorgen, hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) abgewiesen: Für ihn bestehe keine Beleuchtungspflicht, lautet die Begründung.

Mitfahrerparkplätze sind eine vernünftige, sinnvolle Sache. An Kreuzungen von wichtigen Bundesstraßen und an Autobahn-Auffahrten gelegen, erleichtern sie das Leben von Berufspendlern, indem sie als Startpunkte von Fahrgemeinschaften dienen. Pendler können sich dort treffen, um in einem Auto gemeinsam zur Arbeit zu fahren und die restlichen Wagen gebührenfrei auf den Parkplätzen stehen zu lassen. Die Umwelt profitiert, die Pendler sparen Geld und Nerven. Sollte man meinen.

Denn Letzteres gilt nur bedingt. 39 Mitfahrerparkplätze hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) im Saarland angelegt, sechs davon im Kreis Merzig-Wadern. Einer liegt bei Perl-Borg, an der Schnittstelle von A 8 und B 407. Dieser Mitfahrerparkplatz wird auch von einer Pendlerin genutzt, die sich an die Saarbrücker Zeitung gewandt hat. Sie versichert, dass sie wirklich keine ängstliche Natur sei. Aber wenn sie in den Spätherbst- und Wintermonaten frühmorgens auf dem Parkplatz auf ihre Mitfahrer warten müsse, sei ihr "angst und bange". Der Parkplatz ist nämlich, genau wie die allermeisten anderen Mitfahrerparkplätze auch, nicht beleuchtet. Im Winter bedeutet das, dass der Parkplatz morgens in völliger Dunkelheit liegt. "Nicht zumutbar" sei das, gerade für Frauen, sagt die Pendlerin, die Angst vor einem Überfall hat.

Neben dem Parkplatz Perl-Borg befindet sich ein Gebäude des LfS. Die Pendlerin hat sich daher an das LfS gewandt, ob man die gegebene Infrastruktur nicht nutzen und den Parkplatz mit Licht versorgen könne. Der LfS jedoch wies sie ab: Für ihn bestehe keine Beleuchtungspflicht. Auch auf SZ-Anfrage entgegnet der LfS, dass gemäß eines Rundschreibens des Bundesverkehrsministeriums "eine Beleuchtung von Mitfahrerparkplätzen nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen" sei. In dem Rundschreiben von 2012, das der SZ vorliegt, heißt es: "Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist eine Beleuchtung von Mitfahrerparkplätzen unter Verkehrssicherheitsaspekten nicht notwendig. Zudem sind Versorgungsleitungen zu Mitfahrerparkplätzen häufig sehr aufwändig. Daher bitte ich auf Notrufsäulen und die Beleuchtung zu verzichten."

Der Landesbetrieb teilt weiter mit, dass die entsprechende Gemeinde die Beleuchtung des Parkplatzes übernehmen könne. Auch das saarländische Verkehrsministerium betont auf SZ-Anfrage, dass die Beleuchtung von Mitfahrerparkplätzen als "selbstständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge" Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde sei. Die Anweisungen aus dem zitierten Rundschreiben seien für den LfS zudem verbindlich. Daher gebe es keine Rechtsgrundlage für die Beleuchtung von Mitfahrerparkplätzen.

Winfried Steffes, Büroleitender Beamter der Gemeinde Perl, ärgert sich über das ganze Verfahren. Ein LfS-Gebäude befinde sich schließlich direkt neben dem Parkplatz Perl-Borg, der Aufwand für eine Beleuchtung in dem Fall sei gering. An die innerörtliche Straßenbeleuchtung der Gemeinde könne der Parkplatz zudem nicht angebunden werden, Leitungen dorthin zu verlegen, sei zu kostspielig. Die Gemeinde ist aber in Kontakt mit dem LfS, eine mögliche Lösung wäre, dass der LfS einen Anschluss zur Verfügung stellt und die Gemeinde die Beleuchtung anbringt und betreibt. Das kostet die Gemeinde natürlich Geld. Für den Perler Haushalt wäre das zumindest nicht ausgeschlossen. "Aber viele andere Kommunen haben für so etwas überhaupt keinen Spielraum", sagt Steffes. Dem ist kaum zu widersprechen. Für die meisten Mitfahrerparkplätze bedeutet das: Es bleibt dunkel.

Eine Liste der saarländischen Mitfahrerparkplätze findet sich unter www.saarland-mitfahren.de .

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