Verbraucherzentrale empfiehlt Beratung Was der Energieausweis aussagt

Merzig-Wadern · Wird ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen können. Darauf weist die Verbraucherzentrale des Saarlandes hin. Energieausweise enthalten auf Seite fünf Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes, die auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinweisen.

 Der Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn man eine Wohnung verkauft oder vermietet.

Der Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn man eine Wohnung verkauft oder vermietet.

Foto: Verbraucherzentrale

„Dies ersetzt jedoch keine Energieberatung“, betont die Verbraucherzentrale.

Es seien lediglich Hinweise, wie sich der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare Energien nutzen lassen. Der Ausweisaussteller gebe laut Verbraucherzentrale zu den einzelnen Empfehlungen auch an, ob diese sinnvollerweise als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden sollten. Zusätzlich kann er noch die geschätzten Amortisationszeiten und die Kosten pro gesparter Kilowattstunde Energie nennen. „Diese Angaben sind allerdings nicht verpflichtend“, stellt die Verbraucherzentrale klar.

Speziell Eigenheimbesitzer, die auch selbst im Gebäude wohnen und zusätzlich Wohnungen vermietet haben, werden durch die Empfehlungen angeregt, über eine Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken. Allerdings verändern sich laut Verbraucherzentrale die Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre, so dass die Empfehlungen möglicherweise schon veraltet sind, wenn die Renovierung beginnt.

„Vor einer Modernisierung sollten die Eigenheimbesitzer den Rat eines Experten bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen“, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Dieser erläutert die Empfehlungen und gibt Hinweise, worauf bei Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll. Zudem erhält der Verbraucher Hinweise auf mögliche Förderungen.

In Merzig finden die Beratungen im Neuen Rathaus, Brauerstraße 5, Zimmer 106, statt. Anmeldung unter der kostenfreien Hotline (08 00) 8 09 80 24 00 oder unter Telefon (06 81) 5 00 89 15.

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