Schulbuchausleihe Frist endet für Unterlagen zur Ausleihe von Schulbüchern

Merzig-Wadern · Um Familien mit schulpflichtigen Kindern finanziell zu entlasten, besteht an allen allgemeinbildenden Schulen sowie an den beruflichen Vollzeitschulen des Landkreises Merzig-Wadern die Möglichkeit, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen.

Die Höhe des Entgelts wird für jede Schule separat errechnet. Förderberechtigte nach Maßgabe des Schülerförderungsgesetzes sind von der Zahlung des Leihentgelts befreit.

Antragsteller, die für das Schuljahr 2019/20 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis Samstag, 30. November, nachzureichen. Dies teilt der Landkreis mit. Später eingereichte Unterlagen finden demnach keine Berücksichtigung mehr.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Servicebüro, Raum E 11, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, einzureichen. Weitere Infos beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Schülerförderung, Telefon (0 68 61) 8 04 97, oder unter E-Mail KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de.

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