Hausbach „Wasserablass zerstört Amphibienlaich“

Hausbach · NABU Losheim-Weiskirchen kritisiert Angelsportverein Hausbach wegen Verstößen gegen Naturschutzgesetze.

 Der Angelweiher in Hausbach zur Zeit des Hochwassers. Er darf am Überlauf nicht gesäubert werden. Die Baumgruppe im Wasser steht normal auf einer Insel, auf der jedes Jahr Kanada-Gänse brüteten. Doch die ist überflutet.

Der Angelweiher in Hausbach zur Zeit des Hochwassers. Er darf am Überlauf nicht gesäubert werden. Die Baumgruppe im Wasser steht normal auf einer Insel, auf der jedes Jahr Kanada-Gänse brüteten. Doch die ist überflutet.

Foto: Werner Krewer

Die Ortsgruppe Losheim-Weiskirchen des Umweltschutzverbandes NABU hat die von Mitgliedern aus ihren Reihen gestellte Anzeige gegen den Angelsportverein (ASV) Hausbach verteidigt und dem ASV Verstöße gegen Naturschutzgesetze vorgeworfen. Unter der Überschrift „Krach am Hausbacher Angelweiher“ hatte die SZ am 12. Mai über die Kontroverse um einen Wasserablass am Hausbacher Weiher berichtet, der zahlreiche Amphibien das Leben gekostet habe. Der NABU kritisiert in einer Erklärung gegenüber unserer Redaktion, dass in dem Beitrag die Position der NABU-Mitglieder, die diese Maßnahme scharf kritisiert haben, falsch dargestellt werde. „Es wird der Eindruck erweckt, der Angelverein sei Opfer von grundlosen NABU-Attacken. Da diese Meinung so immer noch im Dorf diskutiert wird, ist aus unserer Sicht eine Gegendarstellung erforderlich“, heißt es von dem Umweltschutzverband.

Der NABU verweist in seiner Erklärung darauf, dass seit dem Jahr 1980 ausnahmslos alle Amphibien in Deutschland unter Artenschutz stehen. Deshalb seien Pächter verpflichtet, ihre Bewirtschaftung der Gewässer in der Form auszuführen, dass weder die Lebensräume der Amphibien zerstört noch sie in ihrer Laichzeit gestört werden dürfen.

Diese setze bei verschiedenen Arten schon ab Mitte Februar ein. Ab diesem Zeitpunkt sei ein Absenken des Wasserspiegels, „sei es durch Bretterziehen oder Reinigen von Überlaufrosten“ verboten, hält der NABU in seiner Erklärung fest. Und weiter: „Jegliche beabsichtigte Absenkung des Wasserspiegels muss bei den zuständigen Behörden angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.“

Dagegen habe der Angelsportverein in Hausbach allerdings wiederholt verstoßen, erklärt der NABU und listet die aus seiner Sicht begangenen Vergehen auf: „2012 wurde der Wasserspiegel zum 15. März abgesenkt, und zwar in einer Größenordnung, dass der gesamte Schilfgürtel als Laichplatz der Amphibien im Trocknen lag.“ Die Laichabgabe hatte nach NABU-Angaben zu diesem Zeitpunkt stattgefunden, der Laich in diesem Bereich sei komplett vernichtet worden.

„Im Winter 2012/2013 wurde das Gewässer erneut abgelassen, so dass der Flachwasserbereich am hinteren Teil des Gewässers trocken lag. Starker Frost ließ folglich die im Schlamm in der Winterstarre befindlichen Amphibien erfrieren.“ Im Jahr 2013 sei das Gewässer wiederum zum 15. März abgelassen und somit der sich im Schilfgürtel befindliche Laich wiederum vernichtet worden.

Der verantwortliche Vorstand wurde „mehrmals durch verschiedene Stellen aufgefordert, diese Vorgänge zu unterlassen, leider bisher ohne Erfolg“, erklärt der NABU.

Im Jahr 2017 sei das Gewässer wiederum Mitte März abgelassen und der gesamte Laich im Schilfgürtel komplett vernichtet worden. Damit im Jahr 2018 keine neuerliche Absenkung des Wasserspiegels mehr zur Laichzeit erfolgt, sei der Naturschutzbeauftragte von NABU-Vertretern schriftlich aufgefordert worden, mit dem betreffenden Verein Kontakt aufzunehmen und dafür zu sorgen, „dass kein Absenken des Wasserspiegels zur Unzeit erfolgt“. In besagtem Schreiben sei auf Konsequenzen hingewiesen worden, sollte es doch zu einer Absenkung des Wasserspiegels kommen. Dennoch sei Mitte März 2018 der Wasserspiegel erneut um zirka 30 Zentimeter gesenkt worden.

„In der Konsequenz erfolgte eine Anzeige durch die NABU Ortsgruppe Weiskirchen-Losheim“, hält der Verband fest. Bei der Anzeigenaufnahme vor Ort, die nach der letzten Absenkung erfolgte, konnte nach Darstellung des NABU kein Amphibienlaich mehr festgestellt werden. „Es ist daher nicht auszuschließen, dass die ehemals große Population an diesem Gewässer, bedingt durch das mehrmalige Ablassen zur Hauptlaichzeit sehr großen Schaden genommen hat.“ Der NABU fordert abschließend die Verantwortlichen des Angelsportvereins, „sich zukünftig im Interesse des Tierschutzes an bestehende Gesetze zu halten und eine fachlich ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Angelgewässers durchzuführen“. Der NABU sei mit seinen Fachleuten gerne bereit, den Verein hierbei zu beraten, schließt der Verband seine Stellungnahme.

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