Seniorenpension: Richter müssen über Beschwerden entscheiden

Saarlouis/Losheim · Die von der Heimaufsicht verfügte Schließung einer Seniorenpension verzögert sich. Das Oberverwaltungsgericht muss sich mit zwei Beschwerden über Entscheidungen der Verwaltungsrichter beschäftigen.

 Gegen die Schließung ihrer Seniorenpension wehrt sich die Betreiberin. Symbolfoto: dpa

Gegen die Schließung ihrer Seniorenpension wehrt sich die Betreiberin. Symbolfoto: dpa

Im Streit um die von der Heimaufsicht beim Sozialministerium verfügte Schließung einer so genannten Seniorenpension in Losheim, die als Seniorenservice firmiert, ist weiter das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis am Zug. Die Heimbetreiberin hat - wie berichtet - im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die bereits zum 7. März angeordnete Schließung geklagt. Die Richter bestätigten die Betriebsuntersagung auch damit, die Anforderungen des Landesheimgesetzes seien nicht erfüllt. Weder die Betreiberin noch die mit der Pflege betrauten Mitarbeiter verfügten über erforderliche Qualifikationen. Zudem bestünden "schwerwiegende Defizite", die mit "Gefahren für Leib und Leben" der Bewohner einhergingen.

Gegen diese Entscheidung zog die Betreiberin mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht, das in einer Zwischenentscheidung den Antrag, für die Dauer des Verfahrens den Vollzug der Schließung auszusetzen, zurückgewiesen hat. Über die Beschwerde gegen den Beschluss der Verwaltungsrichter ist noch nicht entschieden.

Zwischenzeitlich hat das Sozialministerium aber die Umsetzung der erlassenen Schließungsverfügung und ein Zwangsgeld angedroht. Dagegen wiederum klagte die Betreiberin vor dem Verwaltungsgericht - mit Erfolg. Begründung der Richter: Es sei nicht auszuschließen, dass der Bescheid, mit dem Zwangsmittel angedroht wurden, fehlerhaft sei. Die Rede ist von einem Formfehler. Bis zur Entscheidung in der Sache dürfe daher die Schließungsverfügung nicht ersatzweise vollstreckt werden. Gegen diesen Beschluss hat das Ministerium wiederum Beschwerde beim OVG eingelegt. Eine Gerichtssprecherin sagte, mit Entscheidungen in beiden Verfahren sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Derweil häufen sich in der Seniorenpension offenbar weiter die Beschwerden. Einerseits wird die Arbeit des von der Heimaufsicht beauftragten Pflegedienstes von Angehörigen und Betreuern kritisiert. Aber auch die eingesetzten Pflegekräfte müssen angeblich weiterhin Mängel und Missstände dokumentieren.

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