Neue Richtlinen Rat beschließt Richtlinien für Bauland-Vergabe

Losheim am See · Verabschiedet hat der Gemeinderat von Losheim am See die neuen Vergaberichtlinien für Wohnbaustellen in der Gemeinde, die dem Rat als Entscheidungshilfe bei der Vergabe dienen sollen. Die Gemeinde legt auch die Preise für die von ihr erschlossenen Baugrundstücke fest. Laut den jetzt gebilligten Richtlinien vergibt die Gemeinde ihre Bauplätze vornehmlich an Bürger und Familien mit Kindern. Soziale Kriterien fließen dabei ebenso ein wie bereits vorhandenes Wohneigentum. Bewerber, die in Losheim ihren Arbeitsplatz haben, erhalten einen Bonus. Ehrenamtlich engagierten Bewerbern kann ein Vorrang bei sonstiger Gleichheit der Bewertung der Bewerber eingeräumt werden. Die Bewerbung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung mit Hilfe eines Bewerbungsbogens und unter Angabe der für die Vergabe erforderlichen Daten. Die Bewerber werden dann anhand einer Punkteskala bewertet. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung wird indes durch diese Vergaberichtlinien nicht begründet.

Nicht durchsetzen konnte sich ein Vorschlag von SPD-Ratsmitglied Stefan Scheid: Er hatte angeregt, dass auch zukünftiges ehrenamtliches Engagement bei der Bewertung von Bewerbern positiv berücksichtigt werden solle, und zwar, wenn sich dieses Engagement auf die Feuerwehr (Scheid: „eine kommunale Pflichtaufgabe“) bezieht. Scheid erläuterte, wie er sich vorstellte: „Es könnten auch Bewerber bevorzugt werden, die sich für fünf oder zehn Jahre verpflichten, vor Ort in der Freiwilligen Feuerwehr zu arbeiten.“ Für andere Formen des ehrenamtlichen Engagements, zum Beispiel in Sportvereinen oder karitativen Einrichtungen, solle diese Berücksichtigung eines zukünftigen Willens zur Mitarbeit indes nicht gelten. Bei der Bewertung sollten pro Jahr, in dem der Bewerber sich ehrenamtlich engagiert hat, ihm 0,2 Bewertungspunkte zugeschrieben werden, wobei er maximal 2,0 Bewertungspunkte auf diesem Wege erhalten könne. Zudem müsse sich das ehrenamtliche Wirken über mindestens drei Jahre erstrecken. Der Vorschlag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

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