Leserbrief zum Thema Affäre Auf Kappelt

Losheim · Wo bleibt die Pflicht des Bürgermeisters?

 Carsten Wiemann Foto: R. Lorenz

Carsten Wiemann Foto: R. Lorenz

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Zu: "Wiemann fordert Geld zurück", SZ vom 11./12. Juni 2016

Die Affäre um das Flüchtlingsheim Auf Kappelt ist offensichtlich noch nicht beendet. Der Ex- Bürgermeister der Gemeinde Mettlach möchte das Geld von dem Steuerzahler, sprich Bürger, zurück haben. Die Aufgabe der Anwaltskanzlei bestand ehedem darin, die lokalen Medien "mundtot" zu machen und an der weiteren Berichterstattung zu hindern.

Fakt ist, dass der zurückgetretene Bürgermeister am 1. Februar 2016 auf die Frage, ob die Gemeinde dem Anwalt das Mandat übertragen habe, wörtlich gesagt hat: "Nein, der Bürgermeister der Gemeinde Mettlach. Er hat das privat getan." Zitatende. Fakt ist jedoch auch, dass der Ex-Bürgermeister mit einem Disziplinarverfahren hätte rechnen müssen, wenn er nicht rechtzeitig zurückgetreten wäre. Dabei ist nicht entscheidend, dass die Prüfer der Kommunalaufsicht die Aktion, mit der Anmietung Auf Kappelt, scharf gerügt hatten.

Und ein Jurist meint dazu: "Wir leben in einem Rechtsstaat" und "er kann dies aus Unwissenheit getan haben". Früher galt der Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Am besten gefällt mir noch der Satz, jedoch bestehe Fürsorgepflicht der Gemeinde gegenüber ihrem ehemaligen Beamten. Im Umkehrschluss: Wo blieb die Sorgfaltspflicht des ehemaligen Bürgermeisters gegenüber seiner ehemaligen Gemeinde? Das saarländische Innenministerium wird sich als Kommunalaufsicht nicht in diesen perfiden Vorgang einmischen. Das soll die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung gefälligst selbst erledigen. Klaus Bouillon holt viel lieber eine Teiletappe der Tour de France in das Saarland zurück, was eine Stange Geld kostet, als sich um das Geld der kleinen Leute der Gemeinde Mettlach zu kümmern. Merke: Großes entsteht bekanntlich immer erst im Kleinen!

Herbert Philippi, Losheim am See

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