Totensonntag Kein Antikmarkt an Totensonntag

Losheim am See · Wegen des Feiertagsgesetzes verbieten die Genehmigungsbehörden Patrick Hennig seine Veranstaltung in Losheim.

Jahrelang war die Losheimer Eisenbahnhalle am Volkstrauertag Treffpunkt für Liebhaber von Nostalgischem und Kunst. Ob Vasen von anno dazumal, Kaffeetassen, Teller, Schmuck aus Urgroßmutters Zeiten: Auf 50 Aussteller hat Patrick Hennig zurückgreifen können – in der Regel immer die gleichen. Jetzt wollte der Losheimer die Liebhaber von Nostalgischem eine Woche später in die Eisenbahnhalle locken – an Totensonntag. Doch bei der Auswahl dieses Termins hatte er die Rechnung ohne die Genehmigungsbehörden gemacht.

Diese verwehrten ihm die Veranstaltung an dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent – mit dem Verweis auf das Sonn- und Feiertagsgesetz. Es nennt den Totensonntag einen stillen Feiertag, und diesen hat der Gesetzgeber unter besonderen Schutz gestellt. So dürfen dann zwischen bestimmten Uhrzeiten keine Sport- und Tanzveranstaltungen oder Märkte stattfinden. Volksfeste und Zirkusveranstaltungen sind ebenso untersagt wie der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Wettannahme. Erlaubt ist nur, was der Religionsausübung dient und dem Charakter des Feiertags angepasst ist, heißt es in dem Gesetz. Dagegen sind die Regeln am Volkstrauertag, einem nicht-religiösen Feiertag, weniger streng.

Neben dem Totensonntag, an dem evangelische Christen der Verstorbenen gedenken, hat der Gesetzgeber unter anderem auch die katholischen Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen, den Buß- und Bettag und den Karfreitag zu stillen Feiertagen ernannt.

„Ein Blumengeschäft darf für eine Weihnachtsausstellung öffnen. Mir wird mein Antikmarkt verboten“, beschwert sich Patrick Hennig. Er fühlt sich nach seinen Worten ungerecht behandelt und diskriminiert. Es sei aber ein Unterschied, ob ein Blumengeschäft für wenige Stunden öffne oder ein Antikmarkt den ganzen Tag über, heißt es von Seiten der Genehmigungsbehörde auf SZ-Anfrage. In Blumengeschäften könnten Buketts, Kränze oder Blumen für die Gräber gekauft werden, was dem Anlass dieses Gedenktages gerecht werde.

„Stille Feiertage zu schützen, ist eine staatliche Regelung“, sagt Klaus Künhaupt, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Merzig. Dass der Staat solche Gedenktage durch ein Gesetz verteidigt, kommt Künhaupt nach seinen Worten sehr entgegen. „Es gibt Tage, an denen man Highlife machen kann, und Tage, die man der Trauer überlassen sollte. Und ein solcher Tag ist der Totensonntag.“

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