Diesel und Benzin vertauscht Schaden durch Tankstellen-Panne, aber kein Kassenzettel: Das rät Experte

Losheim am See/Saarbrücken · Weil eine Globus-Tankstelle falsch befüllt war, tankten Hunderte Autos in Losheim Benzin statt Diesel. Ein Saarbrücker Anwalt für Verkehrsrecht erklärt, wer dafür haftbar ist und welche Schritte Betroffene nun gehen sollten.

Globus-Tankstelle - Diesel und Benzin vertauscht​: Das rät ein Anwalt jetzt
Foto: dpa/Lennart Preiss

Unwissentlich haben rund 250 Menschen an der Globus-Tankstelle in Losheim am See Benzin in ihren Dieselautos getankt. Dass die Tanks der Tankstelle laut Globus-Angaben vom Lieferanten falsch befüllt wurden, ist erst nach vier Tagen aufgefallen.

Nun sind es die Betroffenen, die sich um den entstandenen Schaden kümmern müssen. In der Regel müssen der Tank leergepumpt und eventuelle Schäden repariert werden. Das passiert in der Regel in einer Kfz-Werkstatt, in die das Auto abgeschleppt werden sollte, um weitere Schäden durch das Fahren zu verhindern. All das ist für betroffene Kunden mit Kosten und erheblichem Aufwand verbunden.

Panne bei Globus-Tankstelle: Diese Forderungen können betroffene Autofahrer stellen

Welche Forderungen die Geschädigten nun an Globus stellen können, erläutert Christoph M. Hertwig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken, in der Saarbrücker Zeitung. Laut Hertwig gibt es vor allem drei Punkte, die von den Geschädigten eingefordert werden können:

  • Übernahme der Kosten für den Abschleppdienst
  • Reparatur in einer Werkstatt
  • Preis eines Mietwagens als Ersatzmobilität

All das sollte nach Aussage des Anwalts für die Betroffenen übernommen werden. „Außerdem haben die Menschen für eine Ware bezahlt, die sich nicht erhalten haben. Diesel ist derzeit häufig noch teurer als Benzin. Meiner Meinung nach wäre Globus geraten, dass zusätzlich zu den Kostenübernahmen auch noch Gutscheine für Treibstoff ausgegeben werden“, sagt Hertwig.

Keine Vorkasse durch eine Abtretungserklärung

Um mit den entstehenden Kosten nicht in Vorkasse zu gehen, rät Hertwig den Betroffenen, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Diese kann sowohl bei den Abschleppdiensten als auch in den Werkstätten eingefordert werden. „In diesem Fall scheint die Haftung eindeutig bei Globus beziehungsweise dessen Lieferanten zu liegen“, sagt der Anwalt.

Eine Abtretungserklärung verhindert, dass der Geschädigte die entstehenden Kosten für die Reparatur selbst übernehmen muss. Diese werden direkt an die zuständige Versicherung des Schadensverursachers weitergeleitet.

Benzin statt Diesel getankt: Nachweispflicht liegt bei geschädigtem Kunden

Um von den Forderungen Gebrauch zu machen, muss der Kunde jedoch nachweisen, dass er von den falsch gefüllten Tanks betroffen ist. Das ist mit dem Kassenzettel oder auch einem Kontoauszug ausreichend, sagt Hertwig. In Härtefällen, falls kein Nachweis vom Kunden vorgelegt werden kann, sollten Betroffene eine Sichtung der Überwachungskameras fordern.

Kann der Geschädigte mithilfe der Quittung nachweisen, dass er in der Zeit von Freitag, 16. September, 20.30 Uhr, bis Dienstag, 20. September, 6.30 Uhr an der Globus-Tankstelle in Losheim am See Diesel getankt hat, soll laut Anwalt im ersten Schritt Kontakt mit Globus aufgenommen werden. Hierfür hat die Tankstelle auf ihrer Homepage die nötigen Kontaktdaten aufgelistet. Dort erhalten betroffene Kunden die Schadensnummer des Versicherers des Speditionspartners, teilt Globus mit.

„Sich als erstes an die eigene Versicherung wenden, ergibt in diesem Fall wenig Sinn. Ist eine Kasko-Versicherung abgeschlossen, wird diese den Schaden nicht erstatten, da kein Unfall im klassischen Sinn vorliegt“, erklärt der Saarbrücker Anwalt für Verkehrsrecht.

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