Beschluss im Gemeinderat Gemeinde Losheim am See tritt dem Saarlandpakt bei

Losheim am See · Die Gemeinde Losheim am See ist dem Saarlandpakt beigetreten. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Dabei profitiere die Gemeinde vom eigentlichen Saarlandpakt nicht, sagte Losheims Bürgermeister Helmut Harth.

 Auch Losheim am See profitiert vom Saarlandpakt – allerdings weniger als andere Kommunen.

Auch Losheim am See profitiert vom Saarlandpakt – allerdings weniger als andere Kommunen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Denn: Durch den Pakt, dem bereits mehrere Kommunen im Landkreis beigetreten sind (die SZ berichtete), übernimmt das Land die Hälfte der bestehenden Kassenkredite. Losheim aber habe keine Kassenkredite. Insofern kann das Land der Gemeinde also auch nichts abnehmen.

Für Kommunen ohne Kredite, die dem Saarlandpakt beitreten, sind jedoch Investitionszuweisungen vorgesehen. „Das bedeutet Mehreinnahmen von 1,24 Millionen Euro“, erläuterte Harth die Auswirkungen für das laufende Jahr. Diese würden im Nachtragshaushalt ausgewiesen. „Wir müssen dem Saarlandpakt formal beitreten und die Investitionszuweisungen jährlich beantragen“, sagte der Verwaltungschef.

Die Investitionszulagen, die sich in allgemeine und gesonderte Investitionszuweisungen unterteilen, seien nach dem Gesetz zum Saarlandpakt für die Jahre 2020 bis 2024 gewährt, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Die Summe für Losheim unterteilt sich in rund eine Million Euro gesonderte Investitionszuweisung und 244 645 Euro allgemeine Investitionszuweisungen. Die Zuweisungen würden zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens gestellt, heißt es weiter in den Unterlagen. An konkrete Einzelmaßnahmen gebunden sei die Verwendung aber nicht.

„Der Saarlandpakt ist für uns als Kommune ohne Kassenkredite nicht der große Wurf“, befand Stefan Palm (CDU). Auch Björn Kondak (SPD) findet, Kommunen ohne Kredite würden „abgespeist“. Weiter betonte er, dass er hoffe, dass sich die Investitionszuweisungen nicht negativ auf weitere Zuwendungen auswirken.

Harth sagte hierzu: „Wir können nachweisen, dass wir einen erheblichen Bedarf haben.“ Es soll laut dem Verwaltungschef noch geklärt werden, ob die Mittel auch im Eigenbetrieb verausgabt werden können. Wie aus den Sitzungsunterlagen hervorgeht, werde seitens der Verwaltung derzeit favorisiert, die Mittel je hälftig im Ergebnisplan und im Finanzplan auszuweisen. So sei ein größtmöglicher Handlungsspielraum vorhanden. Die zusätzlichen Einzelmaßnahmen müssten dann im Laufe des Jahres beschlossen und umgesetzt werden. Wie es in den Unterlagen weiter heißt, könne der Nachweis der Zuweisungen auch durch bereits vorhandene Maßnahmen erfolgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort