Jugendschutz Landrätin: Fastnacht ist keine Auszeit für den Jugendschutz

Merzig-Wadern · Es wäre närrisch davon auszugehen, dass Jugendliche an Fastnacht Alkohol ungehemmt genießen dürfen. Gesetze müssen beachtet werden.

 Auch in der tollsten Fastnachtszeit gelten immer noch die Bestimmungen des Jugendschutzes.

Auch in der tollsten Fastnachtszeit gelten immer noch die Bestimmungen des Jugendschutzes.

Foto: Landkreis Merzig-Wadern/Julia Boos

() Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich apelliert an Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche: Fastnacht sei keine Auszeit für den Jugendschutz. Nach Angaben der Landrätin in einer Pressemitteilung zum Start in die heiße Phase der fünften Jahreszeit zeige der Trend der vergangenen Jahre jedoch, „dass es an Fastnachtsveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen kommt“. Sie konstatiert:  „Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkoholkonsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern“ seien solche Auswüchse feststellbar. „Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt“, sagt Schlegel-Friedrich.

„Dabei sollte allen klar sein“, betont die Landrätin, „wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird.“ Außerdem sollten auch antialkoholische Getränke kostenfrei ausgeschenkt werden.

Die Altersbeschränkungen bei Tanzveranstaltungen dulden laut Landrätin ebenfalls keine Auszeit im Jugendschutz. Allgemein gelte, dass der Zutritt für Jugendliche erst ab 16 Jahren möglich sei, nach 24 Uhr nur noch ab 18 Jahren. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person würden die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte Personen sind Volljährige, die das Kind oder den Jugendlichen im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht übernehmen.

Schlegel-Friedrich: „Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich die Zeit nehmen, frühzeitig mit ihren Kindern über diese Themen zu reden und vernünftige Vereinbarungen zu treffen. Veranstalter sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kommt.“ In diesem Zusammenhang weist die Landrätin auf das Jugendtaxi des Landkreises Merzig-Wadern hin, das jungen Menschen zwischen 14 und 23 Jahren die Möglichkeit bietet, an allen Fastnachtstagen kostengünstig und sicher von Veranstaltungen nach Hause zu kommen.

 Alkohol ist auch an Fastnacht für Jugendliche tabu.

Alkohol ist auch an Fastnacht für Jugendliche tabu.

Foto: dpa-Zentralbild/Z1060 Steffen F¸ssel

Weitere Infos beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Tel. (0 68 61) 8 02 39.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort